Beschlussvorlage - BV/0159/25
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 117 NKomVG zur Durchführung des Teilprojekts B: Augmented Reality für historischen Rundwanderweg in der LEADER-Region Aller-Fuhse-Aue
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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19.06.2025
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Sachverhalt:
Gemäß Vorgaben der EU müssen in der jeweiligen Förderperiode bis zum 31.12.2025 mindestens die Hälfte der für die jeweilige Region zur Verfügung stehenden Fördergelder durch Bescheid gebunden sein. Sollte dies nicht erfolgen, so stehen der Region in den letzten beiden Jahren (2026 und 2027) nur noch reduzierte Fördermittel zur Verfügung. Um die Mittel noch ausreichend binden zu können hat das Regionalmanagement der LEADER-Region Aller-Fuhse-Aue daher die erforderlichen Termine für grundsätzliche Beschlüsse über die Förderung von Maßnahmen vorgezogen in das erste Halbjahr 2025. Dies hat zur Folge, dass zur Wahrung der Chancen auf Fördermittel auch der Antrag für das zweite Teilprojekt zu Tsellis, Ergänzung des historischen Rundwanderweges durch Augmented Reality“, bereits jetzt kurzfristig vorbereitet werden muss. Sollte die geforderte Mittelbindung bis Jahresende nicht erreicht werden, muss davon ausgegangen werden, dass das zweite Teilprojekt aufgrund fehlender Fördermittel nicht bezuschusst werden kann.
Bisher war das Projekt zur Beantragung in 2026 eingeplant. Um noch zeitnah Fördermittel für das historische Projekt mit der überregionalen Bedeutung einwerben zu können soll kurzfristig der Pitch für die lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region im Juli 2025, einschließlich der erforderlichen Antragstellung, vorbereitet werden. Da mit der Antragstellung zu bestätigen ist, dass die Gegenfinanzierung durch die Stadt gewährleistet ist, müssen die Mittel überplanmäßig zeitnah bereitgestellt werden.
Die Deckung erfolgt über das Produktkonto für die Baumaßnahmen auf der Allerinsel (511600.7871089) in Höhe von 50.000 € und über das Produktkonto für die Erschließungsmaßnahme des Baugebiets Steinfurt (541000.7872211) in Höhe von 100.000 €. Die dort eingeplanten Haushaltsmittel werden für diese Maßnahmen nicht in voller Höhe benötigt.
