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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0130/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Vertragsschluss mit der Bundesrepublik Deutschland über die Bereitstellung von drei Belegrechten in der Kindertageseinrichtung Wietzenbruch zur Belegung durch Kinder von Bundeswehrangehörigen am Standort Celle ab dem 01.08.2025 zu

 

 

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Sachverhalt:

Die Bunderwehr am Standort Celle -Wietzenbruch- strebt den Erwerb von Belegrechten an drei Betreuungsplätzen im Elementarbereich (Kindergarten), die dann ausschließlich für die Belegung durch Kinder von Bundeswehrangehörigen am Standort Celle zur Verfügung stehen, an.

 

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/797:

Für die Bundeswehr mit ihren herausfordernden bundeswehrspezifischen Anforderungen ist es essenziell, dass die Bundeswehrangehörigen ihre dienstliche bzw. berufliche Tätigkeit uneingeschränkt motiviert und leistungsstark erfüllen können. Daher entwickelt der Arbeitgeber Bundeswehr seit Jahren – mit weiter steigender Tendenz – Maßnahmen und Initiativen für eine bedarfsorientierte und wirksame Betreuung und Fürsorge seiner zivilen und militärischen Beschäftigten samt ihrer Familien.

Eine Maßnahme zur Unterstützung stellt die Kinderbetreuung mit individuellen und bedarfsgerechten Lösungen dar.

 

Die drei Plätze können in der Kindertageseinrichtung Wietzenbruch ab dem 01.08.2025 zur Verfügung gestellt werden, ohne dadurch die Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs der in der Stadt Celle lebenden Kinder zu gefährden.

 

Im Regelfall -bei mindestens 2 der 3 Plätze- wird es sich um Bundeswehrangehörige handeln, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Celle haben und deren Kinder daher ohnehin den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Celle haben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat II

Produkt 365100

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

24.597,36 €

     

 

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

+ 24.597,36 €

 

 

 

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