Mitteilungsvorlage - AN/0138/25-001
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt "Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Sprengerstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 32.2 Straßenverkehr
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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02.09.2025
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Sachverhalt:
Der Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt bezieht sich inhaltlich auf die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung und damit auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Bei der Sprengerstraße handelt es sich um eine innerörtliche Vorfahrtsstraße, die in Teilen als Kreisstraße gewidmet ist und über einen entsprechenden Ausbau verfügt. Sie dient als Nord-Süd-Verbindung im Hehlentor, die u. a. den Ortsteil Vorwerk anschließt und einen wichtigen Beitrag zur Abwicklung des überörtlichen Verkehrs leistet.
Die Anordnung von Tempo-30 ist nur bei Vorliegen einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage oder konkreten Ausnahmetatbeständen des § 45 StVO unter Berücksichtigung pflichtgemäßem Ermessens zulässig. Eine solche qualifizierte Gefahrenlage ist unter Betrachtung der relevanten Metriken (z.B. kein Unfallgeschehen mit Fuß- und Radverkehr oder aufgrund unangepasster Geschwindigkeit, keine besondere örtliche Gefahrenlage) nicht gegeben.
Die verschiedenen Ausnahmetatbestände wurden umfassend und im Wesentlichen mit folgenden Ergebnissen erwogen.
Fußgängerüberwege:
An den Fußgängerüberwegen bestehen keine die Erkennbarkeit querender Personen einschränkenden Sichtverhältnisse. Bei Betrachtungen gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass Verkehrsteilnehmer regelmäßig nicht ihre Geschwindigkeit angemessen verringern und den querungswilligen Fußgängern Vorrang einräumen.
Verschiedene Messungen haben keine signifikante Zahl an Geschwindigkeitsverstößen gezeigt. Durch den Landkreis wurden lediglich sechs von insgesamt 1831 Fahrzeugen (0,33 %) geblitzt und entsprechende Verfahren eingeleitet. Bei Messungen des Smiley-Gerätes über einen längeren Zeitraum hinweg wurden 1,92 % der Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h beobachtet.
Hochfrequentierter Schulweg:
Hochfrequentierte Schulwege sind Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadtteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben. Eine besondere Frequentierung durch Schüler ist hier nicht gegeben und es liegen z.B. weder beengte Verhältnisse vor, noch mangelt es an besser geeigneten Ausweichrouten.
Weitere Aspekte (Lärmschutz, Erschütterungen, Schwerverkehr):
Für die Sprengerstraße wurden keine Lärmwerte ermittelt, die ein Handeln im Rahmen der StVO rechtfertigen würden, da diese unterhalb der einschlägigen Schwellen für Tages- und Nachtlärm liegen. Auch eine Reduktion von Erschütterungen oder Lärm durch Tempo-30 ist aufgrund der derzeitigen Verkehrszusammensetzung (ca. 5 % Lkw-Anteil) und der geringen Differenzwirkung (< 1 dB(A)) nicht zu erwarten.
Lückenschluss zwischen zwei Tempo-30 Strecken:
Ein Lückenschluss setzt voraus, dass zwei rechtmäßige Tempo-30 Strecken angeordnet und dann verbunden werden können. Entsprechende Ausgangsstrecken können wie dargestellt aktuell nicht verhältnismäßig angeordnet werden, sodass ein Lückenschluss folglich ebenfalls nicht in Betracht kommt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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