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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0142/25-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 Der Antrag wird abgelehnt, dieser ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Es ist richtig, dass die Triftanlagen eine Verbindung zwischen dem Celler Bahnhof und der Celler Altstadt darstellt. Der Transitverkehr kann durch die Parkanlage erfolgen, jedoch befindet sich nördlich der Parkanlage die Straße Trift, die zum Teil bereits als Fahrradstraße ausgebaut ist und auch über ausreichend breite und beleuchtete Gehwegverbindungen verfügt. Ebenso befindet sich im Süden der Parkanlage die Bahnhofstraße, die ebenfalls über ausreichend breite Gehwege verfügt, die vollständig ausgeleuchtet sind. Somit ist der Transitverkehr von Fußgängern und Radfahrern auch in der dunklen Tageszeit jeder Zeit möglich. Selbst beim Kreuzen der Parkanlage in Nord- Südrichtung kann bei einem maximalem Fußweg von 720 m immer ein beleuchteter Gehweg genutzt werden.

Die Triftanlage ist eine denkmalgeschützte, historische Parkanlage, in der entsprechende Auflagen einer möglichen Beleuchtung entgegenstehen, bzw. die in der entsprechend zusätzliche Auflagen zu beachten sind. Weiterhin befindet sich im Park ein umfassender Altbaumbestand, der durch Eingriffe wie Tiefbauarbeiten für Kabelarbeiten beeinträchtigt werden würde. Auch der Artenschutz ist bei einer möglichen Beleuchtung mit zu berücksichtigen, da zum Beispiel Insekten und die damit verbundenen jagenden Fledermäuse massiv betroffen wären.

Diese Rahmenparameter sind bei der aktuellen Kostenschätzung von rund 150.000 € für eine Beleuchtung einer einfachen Strecke von West nach Ost durch die Parkanlage nicht mit berücksichtigt und würden finanziell noch einen weiteren Posten an benötigten Mitteln hervorrufen.

Der Verwaltung ist neben der Berichterstattung die Situation in den Parkanlagen bekannt und sie steht im regelmäßigen Kontakt mit der Polizeiinspektion Celle. Im Juni fand ein fachlicher Austausch zwischen der Präventionsabteilung der PI und dem FB6 mit dem FD67 statt, in dem verschiedene Lösungsansätze besprochen wurden.

Unter anderem werden in Teilbereichen, in denen es Aufenthaltsmöglichkeiten in der Parkanlage gibt, die Vegetation im Einvernehmen mit den Artenschutzbelangen in den nächsten Monaten zurück genommen. Hierdurch werden Angsträume reduziert und die Einsehbarkeit für Streifen- und Einsatzkräfte wird erhöht.

„Zu den örtlichen Gegebenheiten ist anzumerken, dass es sich bei dem betreffenden Bereich nicht um einen Brennpunkt aus polizeilicher Sicht handelt. Unstrittig bestehen dort Möglichkeiten zum An und Verkauf von Betäubungsmitteln. Es ist jedoch zu betonen, dass vergleichbare Situationen auch an anderen Orten innerhalb der Stadt vorkommen. Diese Bereiche werden regelmäßig durch den Streifendienst sowie durch zivile Polizeistreifen kontrolliert, um die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.“ Stellungnahme der Polizeiinspektion Celle am 29.04.2025.

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Anlagen

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