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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0158/25-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfalt bezieht sich inhaltlich auf die Umsetzung der vom Rat beschlossenen Sperrzeiten. Die Umsetzung der Ratsbeschlüsse obliegt dem Oberbürgermeister.

Die Verwaltung setzt die baulichen Maßnahmen zur Umsetzung der Sperrzeiten in der Schuhstraße, gemäß den Vorgaben eines fachgutachterlichen Konzepts zur Einfahrtsbeschränkung in die Innenstadt, um. Hierzu sollen entweder die vorhandenen Einrichtungen ertüchtigt oder durch neue, den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechende Systeme ersetzt werden.

Bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden die Polizei sowie der Landkreis Celle gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des bestehenden Einfahrverbots durchzuführen.

Das Einfahrverbot in die Schuhstraße ist straßenverkehrsrechtlich durch entsprechende Beschilderung eindeutig geregelt und rechtsverbindlich. Verstöße gegen dieses Verbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können durch die zuständigen Behörden – Polizei und Landkreis Celle – geahndet werden. Eine Kontrolle durch die Stadt Celle ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.

Der derzeitige Poller in der Schuhstraße ist seit mehreren Monaten außer Betrieb. Grund hierfür ist ein irreparabler Defekt in der Steuerungstechnik. Ein einfacher Austausch des Pollers hätte Kosten in Höhe von ca. 50.000 bis 75.000 Euro verursacht.

Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein umfassendes Sicherheitskonzept für den gesamten Altstadtbereich, das auch die Schuhstraße einschließt. Ziel ist es, die Altstadt durch geeignete Maßnahmen sicherer zu gestalten und die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Lösung zu definieren.

Erste belastbare Erkenntnisse aus dem Gutachten liegen seit Ende August 2025 vor. Diese beinhalten konkrete Anforderungen an Schutzpoller, die den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Beauftragung eines geeigneten Systems kann nun kurzfristig erfolgen.

Da der Verwaltung bislang keine ausreichenden fachlichen Kenntnisse über die Anforderungen an moderne Schutzpoller vorlagen und eine isolierte Lösung für die Schuhstraße nicht zielführend gewesen wäre, war es notwendig, die Empfehlungen des Fachgutachters abzuwarten, um eine wirtschaftlich und sicherheitstechnisch sinnvolle Entscheidung für die gesamte Innenstadt treffen zu können.

 

 

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Anlagen

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