Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0108/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Westercelle

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bewertung der vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 Wce der Stadt Celle „Nahversorgungszentrum Hannoversche Heerstraße Süd“ sowie der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht wird entsprechen der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Dem überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 Wce der Stadt Celle „Nahversorgungszentrum Hannoversche Heerstraße Süd““ sowie der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. 
  3. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit mit Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird beschlossen. Stellungnahmen sollen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Reduzieren

Sachverhalt:

Es wird auf den Sachverhalt im Auslegungsbeschluss BV/0331/24 verwiesen.

 

Im Bauleitplanverfahren hat sich ergeben, dass die Ausweisung eines Kerngebietes anstatt eines sonstigen Sondergebietes zielführender ist, so dass die Planunterlagen neu zu konzipieren waren. Diese Neukonzeption führt zu einer Änderung der Planzeichnung sowie Ergänzungen bzw. Änderungen in Begründung und Umweltbericht. Damit werden die Grundzüge der Planung verändert und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wird erforderlich.

 In der erneuten Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die geänderten und ergänzten Teile beschränkt. 

 

Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 Wce der Stadt Celle  „Nahversorgungszentrum Hannoversche Heerstraße Süd“ beschlossen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 16.05. bis zum 21.06.2024 statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 16.05.2024 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis einschließlich dem 21.06.2024 statt.

Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 NKomVG am 21.05.2025.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 04.04.2025 bis zum 05.05.2025 statt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 04.04.2025 (Datum des Absendens der Aufforderung zur Stellungnahme) bis einschließlich dem 05.05.2025 statt.

Reduzieren

Klimaauswirkungen:

Es ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung der Planung gegenüber der Nullvariante zusätzliche CO2-Äquivalenz-emissionen entstehen  werden. Um die Klimaauswirkungen zu reduzieren, wurden Festsetzungen erarbeitet. Hierzu gehören eine extensive Dachbegrünung und verpflichtende Baumpflanzungen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...