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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0180/25

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Ortsrat Groß Hehlen mit Scheuen und Hustedt

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Beschlussvorschlag:

1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 Sch „Solarpark Scheuen - östlich Hermannsburger Weg“ sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend der in Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 Sch „Solarpark Scheuen - östlich Hermannsburger Weg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.

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Sachverhalt: 

Lage des Plangebietes:                  Ortsteil Scheuen

Entfernung zum Stadtzentrum:   ca. 5,5 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:              ca. 20 ha

geplante Nutzungen:                    Sondergebiet Photovoltaik

Auf den derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Celler Stadtteil Scheuen plant die Firma Enerparc AG aus Hamburg die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Freiflächen-PVA). Solaranlagen im Außenbereich sind nur in eng begrenzten Fällen privilegierte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (z. B. 200 m entlang von Autobahnen und Schienenwegen mit mind. zwei Gleisen). Daher ist zur Errichtung der vorgesehenen Freiflächen-PVA die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforderlich. Die Planungen erfolgen im Parallelverfahren.

Die Stadt Celle hat am 17.05.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 33 Sch beschlossen.

Da die Planung ausschließlich auf die Verwirklichung des Solarparks abzielt, erfolgt die Aufstellung als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Hierzu wird der Vorhabenträger mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag abschließen. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger, das in einem Vorhaben- und Erschließungsplan näher dargestellte Vorhaben innerhalb einer bestimmten Zeit zu verwirklichen und sämtliche Planungs- und Baukosten zu übernehmen. Es werden auch Regelungen zum Rückbau nach Ende der Nutzungszeit getroffen.  Der Durchführungsvertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planunterlagen und wird spätestens bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Das Plangebiet befindet sich in der Flur 8, Flurstücksnummer 21/1 der Gemarkung Scheuen. 

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Celle stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Aufgrund des planerischen Gebotes Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln, ist eine entsprechende Änderung im Rahmen eines Parallelverfahrens erforderlich (§ 8 Abs. 2 BauGB). Die Fläche ist derzeit nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. 

 

Das Plangebiet ist ca. 20,08 ha groß. Die Größe der Sondergebiete beträgt ca. 18 ha, davon werden gemäß aktuellem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans 13,85 ha von den Solarmodulen überdeckt.

Es ist beabsichtigt, die Anlage aus reihig angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen Solarmodulen sowie den erforderlichen Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Trafostationen, Monitoringcontainer, Kameramasten, Zaun und Leitungen) zu errichten. Ein Zaun wird den Anlagenbereich sichern. Die Module werden voraussichtlich auf Stahl- bzw. Aluminiumgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne (ca. 20°) angeordnet und aufgeständert. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Das Sondergebiet für die Aufstellung von Solarmodulen soll der Landwirtschaft nicht vollständig entzogen werden, sondern weiter landwirtschaftlich nutzbar sein (z. B. Mahd oder Schafbeweidung). Die Freiflächen-PVA kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos wieder entfernt werden. Eine Sicherung des Rückbaus wird seitens der Stadt vertraglich geregelt.

Der Entwurf des aktuellen Vorhaben- und Erschließungsplan sieht zwölf Batteriespeicher vor. Es ist geplant, den Strom in ein in Planung befindliches Umspannwerk zwischen dem Abspannmast 39 und 48 der Avacon einzuspeisen. Die Kabeltrasse wird entlang der bestehenden Wirtschaftswege geplant, mit einer Länge von ca. 2,00 - 2,6 km.

Eine private Grünfläche verläuft um das Sondergebiet und mittig durch das Plangebiet, des Weiteren grenzt sie das Plangebiet zu den anliegenden Flächen ab und dient sie als Fläche zur Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie als 30 m-breiter Wanderkorridor für Großsäuger, der nicht mit Modulen bebaut sein wird, um die Querung des Plangebietes weiterhin zu gewährleisten.

Für die gefährdete Vogelart Feldlerche wird eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) ergriffen, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu gewährleisten. Die CEF-Maßnahme wird als Ackerbrache umgesetzt und vertraglich gesichert.

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Finanz. Auswirkung:

Gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) ist der Vorhabenträger verpflichtet insgesamt 0,2 Cent je Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge als Akzeptanzabgabe zu zahlen. Die Stadt Celle hat die Finanzmittel aus der Akzeptanzabgabe für Maßnahmen zur Steigerung und Erhaltung der Akzeptanz von Windenergieanlagen oder Freiflächenanlagen zu verwenden. Die Finanzmittel aus der Akzeptanzabgabe sollen in Höhe von 50 Prozent den betroffenen Ortschaften oder Stadtbezirken zur Verwendung überlassen werden.

Für die Stadt Celle fallen keine Kosten an, alle Kosten übernimmt der Vorhabenträger. 

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Klimaauswirkungen:

Anlagebedingt ist von einer mikroklimatischen Veränderung des Standorts auszugehen. Tagsüber liegen die Temperaturen unter den Modulreihen durch die Beschattung unter den Umgebungstemperaturen. In den Nachtstunden dagegen liegen die Temperaturen über den Umgebungstemperaturen. Die Wärmestrahlung wird durch die Module im Raum darunter gehalten und kann von dort nur verlangsamt wegströmen. Hierdurch wird die Funktion der Fläche als Kaltluftentstehungsgebiet gemindert. Da jedoch fast das komplette Stadtgebiet in einem Kaltluftsammelgebiet liegt ist davon auszugehen, dass weiterhin ausreichend Flächen für die Kaltluftentstehung- und Sammlung in den umliegenden Bereichen zur Verfügung stehen. Weiterhin heizen sich die Moduloberflächen bei längerer Sonnenexposition durch die Absorption der Sonnenenergie auf. Dies führt zu einer Erwärmung des Nahbereiches, sodass sich an warmen Sommertagen die Luft über den Modulen stärker erwärmt und sich hier Wärmeinseln ausbilden können. Insgesamt sind die Auswirkungen jedoch auf das örtliche Kleinklima begrenzt und die Auswirkungen auf den Umweltbelang als nicht erheblich anzusehen. Kompensationsmaßnahmen werden nicht erforderlich.

Insgesamt sind die Auswirkungen auf das örtliche Kleinklima begrenzt. Die Auswirkungen auf das globale Klima werden als positiv bewertet, sodass die Auswirkungen auf den Umweltbelang als nicht erheblich anzusehen sind.

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