Beschlussvorlage - BV/0186/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 32 Wce 5. Änderung der Stadt Celle "Gewerbegebiet Am Fuhsekanal" - Beschluss zur Einleitung des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beteiligt:
- 30.1 Justiziariat; 18 Gleichstellungsbeauftragte; 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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09.09.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.09.2025
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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 32 Wce 5. Änderung wurde am 17.07.2014 als Satzung beschlossen. Die in diesem Zuge parallel durchgeführte Flächennutzungsplanänderung wurde mit Hinweis auf Regelungen des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg nicht genehmigt. Eine Rechtskraft konnte auch der im Parallelverfahren geänderte Bebauungsplan damit nicht erlangen, da hierfür die Änderung des Flächennutzungsplans und seine Genehmigung erforderlich gewesen wäre.
Bei den durch das ArL beanstandeten genannten Planinhalten geht es um die Voraussetzung zur Zulässigkeit von zentrenrelevanten Randsortimenten bei der Errichtung von Einzelhandelsgroßprojekten, wobei das Land Niedersachsen bereits bestehende Einzelhandelsgroßprojekte genauso behandelt, wie neue bislang nur geplante Projekte, mit der Folge dass zentrenrelevante Randsortimente zunächst pauschal auf 800 m² Verkaufsfläche beschränkt werden. Zulassungsvoraussetzung für eine Ausweisung bzw. Zulässigkeit über das im Landesraumprogramm benannte Maß von 800 m² Verkaufsfläche hinaus, ist ein verbindliches regionales Einzelhandelskonzept, welches die Raumverträglichkeit eines größeren Randsortimentes nachweist und zugleich sicherstellt, dass der als raumverträglich zugelassene Umfang der Verkaufsfläche für das zentrenrelevante Randsortimente für das Einzelhandelsgroßprojekt entsprechend beschränkt wird.
Um das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 32 Wce 5. Änderung letztlich mit einem Satzungsbeschluss und seiner Bekanntmachung zur Erlangung seiner Rechtskraft abschließen zu können, ist die Erarbeitung eines regionalen Einzelhandelskonzeptes und dessen Beschluss durch den Kreistag des Landkreis Celle erforderlich. Der Entwurf des entsprechenden Konzeptes liegt inzwischen vor und soll zeitnah in einer der nächsten Sitzungen dem hierfür zuständigen Kreistag zum Beschluss vorgelegt werden. Auf der Basis des beschlossenen Konzeptes wird im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB eine Anpassung des Bebauungsplanentwurfs vorgenommen und seine erneute öffentliche Auslegung angestrebt. Ziel ist der erneute Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan in der 1. Jahreshälfte 2026.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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165 kB
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