Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0077/25-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Verwaltung wirkt beständig darauf hin, die im Zusammenhang mit Containern entstehenden Störungen zu minimieren und evaluiert in diesem Zusammenhang auch die zur Verfügung gestellten Flächen. Im Stadtgebiet sind Altglas- und Alttextilcontainer in der Regel an gemeinsamen Standorten aufgestellt, unterliegen dabei aber gänzlich unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Die Rücknahme von Altglas erfolgt in Deutschland auf Grundlage des Verpackungsgesetzes durch die sogenannten dualen Systeme, die mit dem örtlichen Entsorgungsträger (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle) Abstimmungsvereinbarungen schließen. Es handelt sich um ein Bringsystem mit ca. 200 Containerstandorten, die grundsätzlich auf kommunalen Liegenschaften, Straßenflächen oder privaten Flächen aufgestellt werden könnten. Sie müssen so gewählt sein, dass sie flächendeckend fußläufig für die Einwohnerinnen und Einwohner erreichbar sind. In der Regel ist dabei ein Standort pro 500 Einwohner erforderlich. Eine Abschaffung oder Verlegung von Stellplätzen ist nur zulässig, wenn die vorgeschriebene Dichte erhalten bleibt. Die Abschaffung der dezentralen Rücknamestellen zugunsten von Containern ausschließlich bei Supermärkten/Discountern ist insofern nicht möglich.

Die dualen Systeme lassen ihre Pflichten hier aktuell durch die Firma Remondis erfüllen, die insbesondere Container aufstellt und leert sowie die erforderlichen Erlaubnisse einholt oder Nutzungsverträge schließt. Für die Flächen in öffentlicher Hand ergehen in diesem Zusammenhang umfassende Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Reinigung der Standorte. Die Stadt Celle kann der Firma Remondis alternative Flächen anbieten, sofern diese die Erreichbarkeit und Dichte nicht verschlechtern. Eine Pflicht zu Nutzung privater Flächen oder zur Übernahme von Kosten für den Einbau von Unterflurcontainern besteht für die Firma nicht.

 

Die Alttextilsammlung unterliegt keinem vergleichbaren System. Es handelt sich um kommerzielle Sondernutzungen durch Gewerbetreibende, für die keine Verpflichtung zur Aufstellung besteht und z.B. beim Auslaufen der Genehmigung oder bei Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen Änderungen vorgenommen werden können. Die durch eine am 01.01.2025 in Kraft getretene Regelung, dass Alttextilien nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden dürfen, entstandenen Turbulenzen in dieser Branche sind noch nicht überwunden, sodass derzeit keine seriöse Prognose über den Fortbestand der bisherigen Containerstandorte abgegeben werden kann. Festzuhalten bleibt, dass defekte oder verschlissene Kleidung weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden soll. Eine zentrale Sammelstelle bildet darüber hinaus der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle.  

 

Nicht jeder Standort ist für den Einbau von Unterflurcontainern geeignet, im Bereich von Straßenflächen ist z.B. regelmäßig mit Kanälen, Kommunikations- und Versorgungsleitungen zu rechnen. 

Eine aktuelle Kostenschätzung kalkuliert mit ca. 100.000 € brutto für einen Standort mit sechs Unterflurbehältern. Bei insgesamt ca. 60 Containerstandorten im Stadtgebiet könnten Investitionskosten von bis zu 6.000.000 € entstehen. 

 

Für 2026 ist an einem Standort eine Einrichtung einer Unterfluranlage geplant und wird im Haushalt entsprechend eingeplant. Diese Anlage wird Erkenntnisse für ggf. weitere Umrüstungen liefern. 

 

Davon unbenommen hat die Verwaltung die Situation rund um die Containerstandorte laufend im Blick und steht in engem Austausch mit den Betreiberfirmen. Insbesondere in Bezug auf die Sauberkeit werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dazu ergänzend werden die bestehenden Containerstandorte auf ihre langfristige Eignung evaluiert und erforderliche Anpassungen vorgenommen. In Bezug auf Altkleidercontainer ist die Lage derzeit sehr dynamisch. Dahingehend wird mindestens eine Verringerung der Standorte erfolgen, sofern eine vollständige Einstellung des Angebots abgewendet werden kann. 

 

Eine Verlagerung von Containerstandorten bzw. zusätzlichen Kapazitäten auf Flächen des Lebensmitteleinzelhandels o.ä. wird insbesondere im Kontext neuer Bauprojekte geprüft. Für ggf. mögliche Lösungen im Bestand steht die Verwaltung mit dem Einzelhandel im Kontakt. 

Reduzieren

Anlagen

Loading...