Beschlussvorlage - BV/0207/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf von Photovoltaikanlagen an die Stadtwerke Celle GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Steuern und Geschäftsbuchhaltung
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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10.09.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt,
1. die Photovoltaikanlage der Grundschule Westercelle an die Stadtwerke Celle zum Kaufpreis von 119.100 € brutto
2. und die Photovoltaikanlage auf dem Gebäude der Congress Union Celle an die Stadtwerke Celle zu einem Kaufpreis von 17.681,62 € brutto zu verkaufen.
Sachverhalt:
Die Grundschule Westercelle wurde im Rahmen des Neubauprojektes mit einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 100 kWp ausgestattet. Die Lieferung und Installation erfolgte nach Ausschreibung des Loses Elektroarbeiten durch die Firma Markowsky Elektrotechnik GmbH. Der rechnerische Anteil aus dem Gesamtauftrag Elektroarbeiten für die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage betrug 157.355,38 € brutto. Die Stadtwerke Celle haben angeboten, die Photovoltaikanlage in Westercelle zum Kaufpreis von 119.100 € brutto zu erwerben. Dieses entspricht dem oberen Rand der aktuellen Vergleichspreise am Markt.
Die BGA Congress Union Celle betreibt seit 2011 eine im städtischen Besitz befindliche Photovoltaikanlage. Der erzeugte Strom wird in sehr hohem Umfang für den Betrieb des Veranstaltungszentrums genutzt. Die Anlage hat im Jahr 2011 in der Anschaffung 182.521,23 € gekostet und wird über 20 Jahre abgeschrieben. Der Buchwert zum 31.12.2024 betrug 63.360 €. Aufgrund des Alters der Anlage ist bei den 6 Wechselrichtern die Garantiezeit von 10 Jahren abgelaufen. Die Kosten für die Erneuerung (ca. 17.800 €) tragen nach dem Verkauf die Stadtwerke.
Ein Eigenbetrieb von Photovoltaikanlagen durch die Stadt Celle wird aus steuerrechtlicher Sicht seitens des Finanzmanagements nicht empfohlen. Vielmehr wird ein Modell bevorzugt, bei dem die Stadt die Photovoltaikanlagen nach Verkauf von den Stadtwerken über einen Pacht- und Betriebsführungsvertrag zurückpachtet, so dass die Photovoltaikanlagen nicht im Haushalt der Stadt Celle inventarisiert sind und dadurch keine Abschreibungen und keine Vorsteuer verbucht werden müssen.
Die Erlöse aus dem ins Netz eingespeisten Strom werden ab dem Verkauf der Anlagen an die Stadtwerke Celle über die Pacht abgeführt. Für den eigen verbrauchten Strom aus den Photovoltaikanlagen gewähren die Stadtwerke einen Nachlass von 2 ct/kWh netto auf den jeweils gültigen Strompreis.
Durch das Konstrukt des Verkaufs und der Rückanpachtung inkl. Betriebsführung muss die Stadt Celle keine eigenen Mittel für Wartung und Unterhaltung der Anlagen aufbringen. Die Kosten des laufenden Betriebs sind bei den Stadtwerken günstiger, da Synergien genutzt werden können.
Der wichtigste Aspekt ist die Minimierung des (umsatz-)steuerlichen Risikos, das bei dem Eigenbetrieb von Photovoltaikanlagen besteht. Der Betrieb von Photovoltaikanlagen gilt als Betrieb gewerblicher Art, der bereits jetzt umsatzsteuerpflichtig ist.
Auf der einen Seite steht der erzeugte und eigennutzte Strom, der sowohl für den hoheitlichen als auch für den unternehmerischen Bereich der Stadt Celle genutzt wird. Dies ist bei der steuerlich korrekten Geltendmachung von Vorsteuern entsprechend zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite stellt das Erzielen einer Einspeisevergütung seitens der Stadt Celle eine wirtschaftliche Betätigung dar, die entsprechend der steuerlichen Regelungen abzubilden ist. Die Geltendmachung der Vorsteuer kann daher nur anteilig erfolgen. Eine exakte Zuordnung ist in der Praxis nahezu unmöglich.
