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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0211/23-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die u. a. Anträge sind erledigt. Beschlussvorschläge und Prüfaufträge der letzten Jahre zur Congress Union (CUC) an die Verwaltung sind teils umgesetzt worden, bzw. haben sich durch die Entwicklung der Neuausrichtung der CUC zwischenzeitig erledigt. Diese werden im Einzelnen im Sachverhalt erläutert.

 

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Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2023 sind diverse Anträge der Ratsfraktionen und Gruppen zum Sachstand und den zukünftigen Planungen der CUC gestellt worden. Es handelt sich dabei um folgende Anträge:

 

Nr.

Fraktion

Bezeichnung

Gremium / eingebracht

AN/0211/23 

Bündnis 90/Die Grünen

Weiterführende Planungen CUC

VA / 05.09.2023

AN/0251/23

DIE UNABHÄNGIGEN

CUC – Erstellung eines Gutachtens/Potentiale als Kongressstadt u. notwendige Maßnahmen für eine zukunftsfähige Entwicklung

VA / 05.09.2023

AN/0252/23

DIE UNABHÄNGIGEN

CUC – Überprüfung des vorliegenden Gutachtens zur Renovierung durch einen unabhängigen Gutachter

VA / 05.09 2023

AN/0258/23

AfD

Anfrage zur CUC

 

VA / 05.09.2023

AN/366/23

SPD

Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die zukünftige Nutzung der CUC

VA / 21.11.2023

AN/0039/25

DIE UNABHÄNGIGEN

Anfragen zum Sanierungskonzept der CUC

Rat / 12.02.2025

 

AN/0052/25

SPD

Einrichtung von zwei Stellen im Dezernat Bauen und Umwelt – ausschließliches Aufgabengebiet: Sanierung des Altbaus der CUC einschl. Europasaal

VA / 11.03.2025

AN/0137/25

DIE UNABHÄNGIGEN

 

Sanierung Europasaal; Beauftragung externes Ingenieurbüro

Rat /

18.06.2025

 

Zu allen Anträgen hat die Verwaltung mit Blick auf die Neuausrichtung der CUC eine abschließende Beantwortung für das Jahr 2025 und damit auf den Zeitpunkt nach der geplanten Umwandlung der Gesellschaft angekündigt.

 

Die ursprüngliche Immobilie CUC mit Wirtshaus und Saalbetrieb ist ein über 100 Jahre altes Baudenkmal, das in den 90er Jahren um einen Anbau mit Tagungsräumen und einem großen Saal sowie einer Tiefgarage erweitert wurde. Als Betrieb gewerblicher Art (BgA) ist die Congress Union Teil des städtischen Haushalts. Damit tritt die Stadt Celle sowohl als zivilrechtliche, als auch als wirtschaftliche Eigentümerin auf. Der Regiebetrieb existiert als Bestandteil der Stadt Celle ohne eigene Rechtspersönlichkeit und ist zivilrechtlich unselbständig, steuerrechtlich jedoch selbständig. Im Jahr 1991 wurde die Veranstaltungs GmbH – Städtische Union – gegründet und mit der Betriebsführung des BgA CUC beauftragt. Alleinige Gesellschafterin dieses Unternehmens ist die Stadt Celle. Die Veranstaltungs GmbH – Städtische Union – wurde in 2002 in die Veranstaltungs GmbH & Co. KG CONGRESS UNION CELLE umgewandelt. Alle Verträge und Geschäftsbeziehungen sind auf die umgewandelte Gesellschaft übergegangen. Einzige Kommanditistin der Veranstaltungs GmbH & Co. KG CONGRESS UNION CELLE war die Stadt Celle. Aufgrund dieser Unternehmensform war im gleichen Jahr (2002) eine Komplementärin, die Verwaltungs GmbH Städtische Union, zu errichten. Alleinige Gesellschafterin der Verwaltungs GmbH Städtische Union war die Stadt Celle. Im Jahr 2005 wurde die FÜRSTENHOF Hotelgesellschaft mbH, ein Unternehmen der Althoff-Gruppe aus Köln, mit der Führung der operativen Geschäftstätigkeit des BgA CUC beauftragt. Damit bestanden seit diesem Jahr zwei Betriebsführungsverträge. Die Veranstaltungs GmbH & Co. KG CONGRESS UNION CELLE war Arbeitgeberin des Personals der CUC und berechnete den Personalaufwand und die von der FÜRSTENHOF Hotelgesellschaft mbH in Rechnung gestellte Managementgebühr an den BgA CUC weiter.

 

Mit ca. 15 Großveranstaltungen im Kongresszentrum (über 750 Gäste) und ca. 50 mittelgroßen Veranstaltungen (bis 700 Gästen) sowie einer Vielzahl an mittleren und kleinen Veranstaltungen im Jahr 2022 war die Entwicklung im Veranstaltungsbereich leicht rückläufig. Der Betriebsführungsvertrag (Managementvertrag) mit der FÜRSTENHOF Hotelgesellschaft mbH wurde zum 31.03.2025 gekündigt. Um das komplexe und wirtschaftlich unattraktiv gewordene Gesellschaftskonstrukt der CUC zu vereinfachen, hatte der Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Verschmelzung der Veranstaltungs GmbH & Co. KG CONGRESS UNION CELLE mit der Komplementärin Verwaltungs GmbH Städtische Union im Rahmen einer erweiterten Anwachsung beschlossen. Dabei traten Hindernisse auf, die erweiterte Anwachsung konnte nicht abschließend umgesetzt werden. Deshalb erfolgte in 2025 die Umwandlung der Veranstaltungs GmbH & Co. KG CONGRESS UNION CELLE in die Congress Union Celle GmbH nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes, und zwar rückwirkend zum 01.01.2025. Im nächsten Schritt wird die Congress Union Celle GmbH mit der noch verbliebenen Verwaltungs GmbH Städtische Union verschmolzen. Die Geschäftsführung der beiden vorgenannten Gesellschaften war, bzw. ist in der Doppelspitze durch den bisherigen Geschäftsführer Jörg Martin und seit dem 13.06.2024  zusätzlich durch den Geschäftsführer der CD-Kaserne gGmbH, Kai Thomsen, besetzt, der wiederum in einer Doppelfunktion für beide Veranstaltungshäuser tätig ist.

Zum 01.09.2025 wird der Europasaal der CUC wieder geöffnet und steht damit für Veranstaltungen zur Verfügung. Damit ist der gesamte Gebäudekomplex für die Vermarktung wieder nutzbar. Mit der Sanierung der CUC wurde in 2025 begonnen. Der erste abzuarbeitende Teil ist der Brandschutz.

 

 

AN/0211/23 

Bündnis 90/Die Grünen

Weiterführende Planungen CUC

VA / 05.09.2023

 

In der Kombination mit den darüber liegenden Räumen ist der Saal Teil des Veranstaltungskonzeptes, eine Änderung der Raumkonzeption ist nach den folgenden Ausführungen nicht realisierbar. Die horizontale Teilung des Europasaales zur Schaffung von flexiblen Veranstaltungsräumen ist u.a. aus Gründen der Statik und des Brandschutzes nicht ohne weiteres möglich und eine detaillierte Betrachtung ist schon allein durch eine erste Abschätzung „Nutzen zu Aufwand“ nicht weiter sinnvoll.  Eine Prüfung und Kostenanalyse der Ausstattung bzgl. Nutzungsgrad und technischem Unterhaltungsaufwand ist nicht möglich, da es hier keine ausreichende Datengrundlage gibt, um seriöse Aussagen treffen zu können. Aktuell stehen zunächst die Aufstellung und Umsetzung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen (z.B. Verbesserungen im Brandschutz, Wiedereröffnung des Europasaals) oder Erneuerung abgängiger Anlagentechnik im Vordergrund. Ein Stufenplan zur Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen nach Prioritäten, u.a. auch die Umrüstung auf LED-Lichttechnik, wird derzeit erstellt. Auf dieser Grundlage werden zunächst alle unverzüglichen Maßnahmen (z.B. Überprüfung von Brandschutztüren und ggf. Austausch) umgesetzt; für komplexere Maßnahmen wurden notwendige Fachplaner (Brandschutz und Anlagentechnik) eingeschaltet, um entsprechende Konzepte inkl. Kostenabschätzungen zu erstellen. Die Betriebsführung der CUC durch die Fürstenhof Hotelgesellschaft mbH ist zum 31.03.2025 aufgekündigt und ein neuer Betriebsführungsvertrag ist zwischen der Stadt Celle und der neuen Congress Union Celle GmbH geschlossen worden. In dieser Konstellation ohne externe Beteiligung kann es keine Umsatzbeteiligungen geben. Eine Darstellung zukünftiger finanzieller und steuerlicher Auswirkungen erübrigt sich durch das Festhalten am Status quo bei Veranstaltungsräumen und Wirtshaus.

 

 

AN/0251/23

DIE UNABHÄNGIGEN

CUC – Erstellung eines Gutachtens/Potentiale als Kongressstadt u. notwendige Maßnahmen für eine zukunftsfähige Entwicklung

VA / 05.09.2023

 

Nach der Kündigung der Betriebsführung der CUC durch die Fürstenhof Hotelgesellschaft mbH zum 31.03.2025 ist die Betriebsführung auf die neue Gesellschaft Congress Union Celle GmbH übergegangen. Mit der Einstellung eines zweiten Geschäftsführers und möglicher Synergien bei den Veranstaltungshäusern CUC und CD-Kaserne gGmbH wird das Kongressgeschäft in anderer Art und Weise bespielt werden können, als es in der Vergangenheit der Fall war. Es ist eine Erprobungsphase von mindestens drei Jahren vorgesehen, in der etwa Teilsanierungen des Europasaals vorgenommen werden und somit Entscheidungen über weitere Investitionen erst danach zum Tragen kommen. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Gutachtenerstellung zur Bewertung von Potentialen Celles als Kongressstadt nicht zielführend und würde bei der Heranziehung als überholt gelten.

 

 

 

 

 

 

 

AN/0252/23

DIE UNABHÄNGIGEN

CUC – Überprüfung des vorliegen-den Gutachtens zur Renovierung durch einen unabhäng. Gutachter

VA / 05.09 2023

 

Das von ERTELT-LAES-Architekten erstellte umfangreiche Gutachten „Congress Union Celle – Bauzustandserfassung und Bedarfsplanung“ aus 04/2022 hatte im Kern die Aufgabe, eine grundlegende Neubewertung des gesamtes Betriebes durchzuführen, um einen Überblick über langfristige Investitions- und Instandhaltungskosten zu erhalten. Aufgrund der Größe und Komplexität der gesamten Liegenschaft der CUC ist es ohne Weiteres nicht möglich und auch nicht sinnvoll, eine Ebene jenseits der Überblickskompetenz einzufordern. Doppelbuchungen oder Widersprüche bei der Kostenaufstellung sind selbstverständlich nicht akzeptabel. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen, etwa durch den Erprobungsbetrieb, sollte das erstellte Gutachten nicht in Gänze in Frage gestellt werden. Einzelne, zum jetzigen Zeitpunkt entscheidende Passagen, wie etwa der Brandschutz und die Anlagentechnik, sind mit Blick auf die Bestandssubstanz des Gebäudes bereits zur Entscheidungsfindung in Form von Teilgutachten neu eingeholt worden.

 

 

AN/0258/23

AfD

Anfrage zur CUC

 

VA / 05.09.2023

 

Die Ausgaben für Instandhaltung und Investitionen sowie die Erlöse des Veranstaltungsgeschäfts der vergangenen zehn Jahre und die Gewerbesteuereinnahmen der letzten fünf Jahre der CUC stellen sich wie folgt dar:

BgA CUC

Instandhaltung

in T€

Investitionen

in T€

Erlöse Veranst.*)

in T€

 

Gewerbesteuer

in T€

2015

381

347

1.376

 

 

2016

377

233

1.366

 

 

2017

316

169

1.528

 

 

2018

376

158

1.394

 

 

2019

437

412

1.484

 

 

2020

453

289

515

 

815

2021

461

26

384

 

830

2022

421

89

971

 

731

2023

443

44

1.469

 

733

2024

429

71

1.485

 

722

*)2020 und 2021 sowie erstes Quartal 2022: Auswirkungen der Corona-Pandemie

 

Nicht in der Tabelle dargestellt ist der Betriebsaufwand, der incl. Instandhaltung insgesamt 3,9 Mio. € jährlich beträgt.

 

Bei den Investitionen gab es in den letzten 10 Jahren folgende 3 „TOP-Maßnahmen“:

- Renovierung Thaers Wirtshaus (2015: T€ 199), bezuschusst von der BITBURGER- BRAUGRUPPE mit T€ 170

- Sanierung der Küche im Thaers Wirtshaus (2019: T€ 239)

- Ersatz der Kühlverbundanlage (2019/2020: T€ 319).

Bei den Instandhaltungen gab es keine herausragenden Maßnahmen.

 

Die Vermietungen von Räumlichkeiten/Raumbuchungen stellen sich nach Aufstellung der Fürstenhof Hotelgesellschaft mbH in den Jahren von 2014 bis 2023 wie folgt dar:

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Großer Saal

89

80

108

93

116

106

42

39

58

84

Europa Saal

63

58

76

61

77

80

32

34

13

0

Celler Saal

67

68

58

69

67

74

41

65

55

78

Jagdzimmer

45

45

20

54

58

79

24

32

16

67

Weinzimmer

88

90

70

79

64

75

35

53

52

86

Schlosszimmer

91

92

76

118

100

104

28

24

64

127

Kabinett

41

26

10

48

60

53

12

12

12

54

Konferenzraum

29

36

14

59

43

59

11

18

9

51

Seminarcenter

16

17

23

26

17

36

9

1

5

21

 

Der Europasaal ist bei Einzelbuchungen kaum gefragt. Er dient eher als Ergänzungsraum bei Großveranstaltungen. Die kleineren Konferenzräume werden hauptsächlich durch regelmäßige Zusammenkünfte der Serviceclubs gebucht.

 

Der Buchwert des BgA CUC-Anlagevermögens zum 31.12.2024 von insgesamt T€ 5.887 teilt sich auf in:

- Altbau (T€ 4.400)

- Neubau (T€ 0)

- Sonstige (T€ 1.487).

 

Die in 2024 gebuchten Abschreibungen von insgesamt T€ 407 gliedern sich auf in:

- Altbau (T€ 249)

- Neubau (T€ 0)

- Sonstige (T€ 158).

 

Ein Stufenplan zur Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen nach Prioritäten, und auch unter Berücksichtigung sinnvoller energetischer Maßnahmen, wird nach einer Erprobungszeit von mindestens drei Jahren erstellt. Auf dieser Grundlage werden zunächst alle unverzüglichen Maßnahmen (z.B. Überprüfung von Brandschutztüren und ggf. Austausch) umgesetzt. Für komplexere Maßnahmen wurden notwendige Fachplaner (Brandschutz und Anlagentechnik) eingeschaltet, um entsprechende Konzepte inkl. Kostenabschätzungen zu erstellen.

Alle geöffneten Bereiche der CUC werden aktuell sicher betrieben, bzw. es liegen keine Informationen vor, dass der Betrieb in den geöffneten Bereichen unsicher ist. Für den Europasaal gibt es im Zusammenhang mit dem Brandschutz aktuell gewisse Einschränkungen, hier ist das neue Fluchtwegekonzept mit klar definierten und mehr Fluchtwegen zu beachten.

 

 

AN/366/23

SPD

Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die zukünftige Nutzung der CUC

VA / 21.11.2023

 

Der Antrag, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen, begründet sich darauf, dass die Suche nach Investoren oder Betreibern erfolglos geblieben ist und dass eine Studie das Potential der CUC aufzeigen soll. Dies geschieht aktuell durch den Erprobungsbetrieb nach der Neuausrichtung der CUC mit Betreiberwechsel und erweiterter Geschäftsführung. Daher ist es aktuell nicht notwendig, eine gesonderte Machbarkeitsstudie durchzuführen.

Inhaltlich kann zu den Erwägungen, dass die CUC in Teilen oder gesamt zu Wohnraum, Arztpraxen und Anwaltskanzleien umgebaut werden könnte und wie dies bauordnungsrechtlich zulässig wäre, folgendes ausgeführt werden: Bei der CUC handelt es sich bauordnungsrechtlich – und vereinfacht ausgedrückt – um einen relativ großen Gewerbebetrieb aus den Bereichen Gaststätte und Veranstaltung. Eine Umnutzung in die genannten Zwecke würde zu einer Vielzahl von Maßnahmen führen wie bspw.

o Schaffung von entsprechenden Nutzungseinheiten (inkl. Anpassungen im Brandschutz)

o Errichtung dazugehöriger technischer Gebäudeausrüstung (TGA) wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroinstallation, Kommunikationstechnik usw.

o Umsetzung aller aktuell geltenden Vorschriften für das Gebäude (bspw. Klimaschutz) und auch für die jeweiligen Nutzungseinheiten (bspw. Barrierefreiheit)

die kostenmäßig am Ende vermutlich einem Abriss und Neubau gleichzusetzen wären.

 

 

 

AN/0039/25

DIE UNABHÄNGIGEN

Anfragen zum Sanierungskonzept der CUC

Rat / 12.02.2025

 

 

Mit dem neuen Geschäftsführer Kai Thomsen ist Mitte April diesen Jahres ein Vertrag zur Geschäftsführertätigkeit geschlossen und am 05.05.2025 unterzeichnet worden.

Der Europasaal wird zum 01.09.2025 wieder in Betrieb genommen.

Ein Stufenplan zur Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen nach Prioritäten, und auch unter Berücksichtigung sinnvoller energetischer Maßnahmen, wird nach einer Erprobungszeit von mindestens drei Jahren erstellt. Auf dieser Grundlage werden zunächst alle unverzüglichen Maßnahmen (z.B. Überprüfung von Brandschutztüren und ggf. Austausch) umgesetzt. Für komplexere Maßnahmen wurden notwendige Fachplaner (Brandschutz und Anlagentechnik) eingeschaltet, um entsprechende Konzepte inkl. Kostenabschätzungen zu erstellen.

 

 

AN/0052/25

SPD

Einrichtung von zwei Stellen im Dezernat Bauen und Umwelt – ausschließliches Aufgabengebiet: Sanierung des Altbaus der CUC einschl. Europasaal

VA / 11.03.2025

 

Im März diesen Jahres wurde im Zusammenhang mit der sich ab dem 01.04.2025 veränderten Situation der Betriebsführung und der Geschäftsführung eine Bestandsanalyse der Gebäudesituation mit Blick auf den baulichen Zustand und den technischen Zustand der Anlagen durch die Verwaltung vorgenommen. Ziel war die Feststellung und Abstellung von Mängeln für eine zeitnahe Wiedereröffnung und Nutzung des Europasaals. So kann nach Umsetzung erster Maßnahmen der Europasaal nach Schließung wieder freigegeben werden, Termin ist der 01.09.2025. Beeinträchtigungen ergeben sich für den Saal in Bezug auf den Brandschutz, hier ist das neue Fluchtwegekonzept zu beachten. Der eingeschrittene Weg der Nutzung des Europasaals in einer mindestens dreijährigen Erprobungsphase erfüllt damit die Erhaltung des Altbaus inklusive des Saals. Für die Erstellung von Konzepten inkl. Kostenabschätzungen zu komplexeren Maßnahmen wurden bereits notwendige Fachplaner eingeschaltet. Die Erstellung eines Stufenplans zur Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen nach Prioritäten in der CUC wird von der Verwaltung vorgenommen. Der Stellenplan sieht derzeit eine Stelle vor, die bei Bedarf besetzt wird.

 

 

AN/0137/25

DIE UNABHÄNGIGEN

 

Sanierung Europasaal; Beauftragung externes Ingenieurbüro

Rat /

18.06.2025

 

 

Bei der Beauftragung der Erstellung eines Konzeptes zur Sanierung des Europasaals durch ein externes Ingenieurbüro handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gem. § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG. Im Rahmen seiner Zuständigkeitsregelung hat der Oberbürgermeister bereits die Verwaltung mit der Erledigung dieser Aufgabe betraut. Die Verwaltung hat sich seit März diesen Jahres intensiv mit dem baulichen Zustand sowie dem Zustand der technischen Anlagen befasst. Ziel war die Feststellung von Mängeln und eine zeitnahe Abstellung der Mängel, um in erster Linie schnellstmöglich den Europasaal wieder nutzbar zu machen. Die ersten Maßnahmen sind umgesetzt und der Europasaal wird zum 01.09.2025 wieder eröffnet. Damit steht wie in dem Antrag gefordert, die CUC mit allen Räumlichkeiten für die Vermarktung von Veranstaltungen wieder zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Schaubild Congress Union

 

 

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Anlagen

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