Beschlussvorlage - BV/0164/25
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 78 "Wiesenstraße" der Stadt Celle - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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09.09.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.09.2025
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Beschlussvorschlag:
- Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 der Stadt Celle im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
- Die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Einzelhandel Trüllerstraße“ wird beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Neuenhäusen
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 1.300 m (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: ca. 15.300 m²
geplante Nutzungen: Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“
Im Geltungsbereich wird im Norden die Errichtung eines Lebensmittelmarktes angestrebt. Südwestlich des geplanten Lebensmittelmarktes besteht derzeit bereits mit dem Combi-Markt ein Vollsortimenter.
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.155 qm, den der Nutzung zugeordneten Kundenparkplätzen sowie erforderliche Nebenanlagen.
Ziel ist es, den vorhandenen Einzelhandelsstandort zu ertüchtigen bzw. das seinerzeit bestehenden Discounterangebot, welches durch den Brand des Aldi-Marktes 2019 in Neuenhäusen verloren gegangen ist, wiederherzustellen. Damit wird der Standort wie es bereits im „Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Celle 2020" vorgesehen ist zum Nahversorgungszentrum entwickelt.
Die bauliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch einen Vorhabenträger. Eine Wiederaufnahme bzw. eine Nachnutzung des Geländes des ehemaligen Aldi-Standortes in der Neuenhäuser Straße für den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel ist nicht vorgesehen.
Das für die Planung vorgesehene Grundstück wird derzeit teilweise bereits als Parkplatzfläche für den Combi-Markt genutzt. Der restliche Teilbereich ist bislang unversiegelt und unterliegt einer Grünlandnutzung. Laut rechtsverbindlichem Bebauungsplan Nr. 78 in der Fassung der 2. Änderung ist derzeit für das Plangebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel" mit einer GRZ von 0,8 festgesetzt. Es ist eine Gesamtverkaufsflächenzahl von 2.500 qm festgesetzt. Der Combi-Markt hat eine Verkaufsfläche von 2.250 qm, um den Lebensmitteldiscounter an der Stelle zu ermöglichen ist eine Änderung des Bebauungsplanes mit einer Anpassung der Verkaufsfläche notwendig.
Aufgrund der zentralen Lage des Plangebietes, innerhalb der gewachsenen Siedlungsstruktur und des Plangebietes mit einer Größe von ca. 15.300 qm soll die Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.
Der Vorhabenträger hat sich bereit erklärt, alle im Zusammenhang mit der Bauleitplanung anfallenden Planungskosten zu übernehmen. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Es war vorgesehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Lebensmitteldiscounters zu schaffen indem ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird. Da aber sowohl der Geltungsbereich als auch die überwiegenden textlichen Festsetzungen gleich bleiben, wurde entschieden davon abzusehen und das Verfahren der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes einzuleiten.
Die Anhörung des Ortsrates Neuenhäusen erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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