Beschlussvorlage - BV/0183/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.12.2024 mit Wirkung ab dem 01.01.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Betriebsausschuss Stadtentwässerung Celle
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.09.2025
| |||
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.09.2025
|
Sachverhalt:
In der synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Abgabensatzung (Anlage 2) sind die Änderungen in Rot dargestellt.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Paragrafen, die geändert oder ergänzt werden:
In § 11 Abs. 1 - 5 sowie Abs. 9 und 10 wurden die Gebührensätze entsprechend den beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen geändert.
Gebührenberechnung
Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2024 sowie der im aktuellen Marktumfeld erwarteten Kostensteigerungen für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung für 2026 anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnungen für 2026 sind als Anlage 4 und 5 beigefügt.
Zur besseren Übersicht der Veränderungen bei den Gebühren wird auf die Anlage 3 verwiesen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2026 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2025 = 3,0 % und 2026 = 2,8 %) zu Grunde.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2026 liegen kalkulierte Sachkostensteigerungen
(2025 = 3,0 % und 2026 = 3,0 %) zu Grunde.
Schmutzwasser
Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe:
- Für das Jahr 2025 wurde auf Grundlage der Tarifvereinbarung eine Erhöhung der tariflichen Entgelte in Höhe von 3% kalkuliert. Für das Jahr 2026 wurde auf Grundlage der Tarifvereinbarung eine Erhöhung der tariflichen Entgelte in Höhe von 2,8% kalkuliert.
- Im Abrechnungsjahr 2024 lag die Preissteigerung für die Energiekosten bei 3,14%.
Die Preissteigerung für den Kanalbau lag im Jahr 2024 bei 9,5%. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt. Für 2025 und 2026 wird daher eine moderate Preissteigerung in Höhe von jeweils 3% erwartet.
- Im Abrechnungsjahr 2024 lag der Preisindex für den Wiederbeschaffungszeitwert bei 4,13 % (Vorjahr 9,6%). Es wird erwartet, dass sich die Entwicklung auf diesem Niveau stabilisiert.
- Es bestehen Verlustvorträge aus den Abrechnungen der Vorjahre. Gem. den Vorgaben des NKAG werden diese Verlustvorträge über die Gebührenkalkulationen der Folgeperioden ausgeglichen.
Der Frischwasserverbrauch ist im Abrechnungsjahr leicht gestiegen. Der Planwert für
das Jahr 2026 wurde unter Berücksichtigung zu verrechnender Wassermengen auf
3.430.905 m³ festgelegt.
Das Jahr 2024 schloss mit einem Überschuss in Höhe von 69.652 € ab. Der Bestand der Vorträge aus Vorjahren beläuft sich zum 31.12.2024 auf -687.821 €.
Es wird empfohlen, den Überschuss in Höhe von 69.652 € zum Ausgleich der negativen
Vorträge aus Vorjahren zu verwenden.
Es wird empfohlen, die Schmutzwassergebühr für das Veranlagungsjahr 2026
auf 3,60 €/m³ festzusetzen.
Fettabscheider
Bei den Fett- und Stärkeabscheidern ist der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert. Die Anzahl der Entsorgungen ist gegenüber dem vorherigen Kalkulationsjahr konstant. Daher kann der Gebührensatz für 2026 für Arbeiten innerhalb der Regelarbeitszeit beibehalten werden.
Auf Grund gestiegener Personalkosten muss der Gebührensatz für 2026 für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit angehoben werden.
Seit dem 01.01.2023 ist für diese Leistungen zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Entsprechend erhöhen sich die abzurechnenden Gebührensätze um den zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatz.
Kleinkläranlagen
Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter Abwasser aus Kleinkläranlagen innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit sind im Rahmen der kalkulierten Kosten-steigerung für Personal- und Sachkosten leicht anzuheben.
Entsorgung von Abwasser aus dezentralen Sammelgruben
Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter für Abwasser aus dezentralen Sammelgruben innerhalb der Regelarbeitszeit können auf Grund der leicht rückläufigen kalkulierten Sachkosten leicht gesenkt werden.
Die Gebühr die Entsorgung von Mengen außerhalb der Regelarbeitszeit müssen auf Grund gestiegener Personalkosten leicht erhöht werden.
Entsorgung von belastetem Grundwasser und sonstigem Wasser
Die Entsorgungsgebühren je Kubikmeter für belastetes Grundwasser sowie sonstigen Wassers sind im Rahmen der kalkulierten Kostensteigerung für Personal- und Sachkosten
leicht anzuheben.
Dienstleistungsstundensätze
Der Dienstleistungsstundensatz für den Einsatz der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit ist auf Grund gestiegener
Personalkosten anzuheben.
Einbau eines Zweitwasserzählers
Die Gebühr für die Installation des Zweitwasserzählers durch den Beauftragten der Stadt Celle sowie die monatliche Gebühr für den Betrieb des Zählers bleiben unverändert.
Entsorgung von häuslichem Abwasser bei Anlieferung am Klärwerk
Die Stadtentwässerung Celle ist für im Stadtgebiet Celle entstehende Abwassermengen entsorgungspflichtig. Dies betrifft auch die durch Dritte gesammelten Abwassermengen aus Sanitärcontainern und Mobiltoiletten. Die Entsorgungsgebühr je angefangene 0,5m² ist im Rahmen der kalkulierten Kostensteigerung für Personal- und Sachkosten anzuheben.
Die Entsorgungsgebühr für angelieferten Fäkalschlamm aus dezentralen Abwassersammelanlagen kann leicht gesenkt werden.
Niederschlagswasser
Wesentliche Einflüsse auf die Gebührenhöhe:
- Für das Jahr 2025 wurde auf Grundlage der Tarifvereinbarung eine Erhöhung der tariflichen Entgelte in Höhe von 3% kalkuliert. Für das Jahr 2026 wurde auf Grundlage der Tarifvereinbarung eine Erhöhung der tariflichen Entgelte in Höhe von 2,8% kalkuliert.
- Im Abrechnungsjahr 2024 lag die Preissteigerung für die Energiekosten bei 3,14%.
Die Preissteigerung für den Kanalbau lag im Jahr 2024 bei 9,5%. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt. Für 2025 und 2026 wird daher eine moderate Preissteigerung in Höhe von jeweils 3% erwartet.
- Im Abrechnungsjahr 2024 lag der Preisindex für den Wiederbeschaffungszeitwert bei 4,13 % (Vorjahr 9,6%). Es wird erwartet, dass sich die Entwicklung auf diesem Niveau stabilisiert.
- Es bestehen Verlustvorträge aus den Abrechnungen der Vorjahre. Gem. den Vorgaben des NKAG werden diese Verlustvorträge über die Gebührenkalkulationen der Folgeperioden ausgeglichen.
Die zur Gebühr veranlagten Flächen sind in Folge der fortlaufenden Veranlagung leicht gesunken. Die Bemessungsgrundlage für die Kalkulation 2025 wurde daher auf den aktuellen Stand von 4.209.280 m² angepasst.
Das Jahr 2024 schloss mit einem Überschuss in Höhe von 158.455 € ab.
Der Bestand der Vorträge aus Vorjahren beläuft sich zum 31.12.2024 auf -70.044 €.
Es wird empfohlen, die Niederschlagswassergebühr für das Veranlagungsjahr 2026 auf 0,90 €/m² festzusetzen.
Dränagewasser (Einleitung in die Niederschlagwasserkanalisation)
Der Gebührensatz für die Einleitung von Dränagewasser in die Niederschlagswasserkanalisation kann auf Grund des erhöhten Jahresmittels für Niederschlagswasser leicht gesenkt werden.
Entsorgung von unbelastetem sonstigem Wasser in die Niederschlagwasserkanalisation
Der Gebührensatz für die Einleitung von Dränagewasser in die Niederschlagswasserkanalisation kann auf Grund des erhöhten Jahresmittels für Niederschlagswasser leicht gesenkt werden.
Beiträge
Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge für den Anschluss an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation) können unverändert bleiben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
91,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
47,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
239,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
393,8 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
193,5 kB
|
