Beschlussvorlage - BV/0190/25
Grunddaten
- Betreff:
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115. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Sonderbaufläche Hannoversche Heerstraße Süd“ – Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 1 Abs.8 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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09.09.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.09.2025
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Lage des Plangebietes: Ortsteil Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 2,7 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: ca. 1 ha
geplante Nutzungen: Nahversorgungszentrum mit großflächigem Lebensmitteleinzelhandelsmarkt
Der Vorhabenträger EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH hat für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Neustrukturierung des Nahversorgungszentrums an der Hannoverschen Heerstraße mit der Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 2500 m² und einem weiteren Gebäude für einen Drogeriemarkt mit ca. 800 m² Verkaufsfläche und ergänzenden Nutzungen beantragt. Der geltende Bebauungsplan Nr. 4 Wce , 2. Änderung "B 3 - Vogelberg" setzt für den Bereich des heutigen Verbrauchermarktes ein Mischgebiet fest. Da großflächige Einzelhandelsbetriebe grundsätzlich nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig sind, besteht ein Planungserfordernis.
Bisher war vorgesehen, im Bebauungsplan ein Sonstiges Sondergebiet auszuweisen, dies hätte nicht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entsprochen und damit war bisher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurden im Verfahren dahingehend geändert, dass nun ein Kerngebiet, welches großflächigen Einzelhandel ermöglicht, festgesetzt wird. Ein Kerngebiet entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Daher ist diese Änderung des Flächennutzungsplanes nicht mehr erforderlich.
