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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0216/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Celle nimmt die anliegende Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 09.07.2025 über die überörtliche Kommunalprüfung der Stadt Celle „Der demografische Wandel als Herausforderung für die kommunale Wohnungswirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) zur Kenntnis.

 

Die Prüfungsmitteilung ist nach der Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 NKPG an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die wohnungswirtschaftliche Betätigung von Kommunen einer vergleichenden Prüfung unterzogen. Dabei wurden die wirtschaftliche Lage der Wohnungsbaugesellschaften sowie einzelne wohnungswirtschaftliche Kennzahlen betrachtet. Der Prüfungszeitraum erstreckte sich auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2022.

 

Die Stadt Celle wurde dabei in folgenden Punkten vom Landesrechnungshof besonders hervorgehoben:

o Die allerland Immobilien GmbH (aIG) war im Prüfungszeitraum wirtschaftlich stabil aufgestellt und erarbeitete Überschüsse. Sie leistete mit der Gewinnabführung einen Beitrag für den Haushalt der Stadt.

o Die Eigenkapitalquote lag durchschnittlich bei über 30 %.

o Mit nur 3,5 % wies die aIG eine niedrige Leerstandsquote auf.

o Die Beteiligungssteuerung für die aIG wurde vom Beteiligungsmanagement in der Stadt aktiv wahrgenommen.

 

Aber auch in anderen Belangen ist die Stadt mit der aIG gerade auf die demografische Entwicklung gut eingestellt. So verzeichnen etwa die durchschnittlichen Nettokaltmieten der aIR in Celle nur moderate prozentualen Steigerungen und der Wert dieser Mieten lag erkennbar unter dem Wert für die gesamte Stadt Celle. Selbst zum Ende des Prüfungszeitraums steigende Leerstandsquoten in Celle konnten zu einem Teil mit Modernisierungs- sowie energetischen Sanierungsmaßnahmen erklärt werden.

 

Schließlich konnte der Stadt Celle auch eine strategische und operative Steuerung der Wohnungsbaugesellschaft bestätigt werden.

 

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Anlagen

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