Mitteilungsvorlage - AN/0237/25-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Anfrage gemäß § 16 Geschäftsordnung zum Wochenmarkt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
05.11.2025
|
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
- Wie hat sich der Wochenmarkt seitens der Anbieter seit 2021 verändert (Angebot, Anzahl der Stände)?
In der Gesamtbetrachtung der drei Celler Wochenmärkte gab es in den letzten Jahren eine geringfügige Abnahme des Angebots. Ein Teil der Kündigungen wurden durch Übernahmen der Stände o. neue Beschicker ersetzt. Diese Tendenz konzentriert sich primär auf den Heesemarkt und den Westmarkt. Der Innenstadtmarkt unterlag bisher keinen gravierenden Veränderungen. Dort sind aktuell 34 Dauerbeschicker sowie eine wechselnde Zahl an Tagesbeschickern aktiv. Die Warengruppen „Obst/Gemüse“ und „Andere Lebensmittel/Käse“ sind im Sinne der Vergaberichtlinie am Samstag (erstere auch am Mittwoch) ausgelastet. In den Warengruppen „Blumen“, „Fleisch/Wurst/Fisch“ und „Kunsthandwerk/Gastro“ sind noch Kapazitäten für Dauerbeschicker verfügbar.
- Sind unterschiedliche Veränderungen bei den Tagen Mittwoch und Samstag festzustellen?
Nein.
- Gibt es Überlegungen der Stadt, den Markt durch zusätzliche Angebote (Verzehr, zusätzliches Kaufangebot, Abendmarkt, Marktevents…) in seiner Attraktivität zu erhalten?
Für gastronomische Angebote wurde der Wochenmarkt bereits 2016 geöffnet und entsprechende Angebote waren zwischenzeitlich vorhanden. Aktuell liegen keine derartigen Interessenbekundungen vor. Der Charakter eines grünen Marktes, der frische Lebensmittel für unsere Bürgerinnen und Bürger bietet, soll erhalten bleiben. Über die reine Standplatzbereitstellung und Durchsetzung der Marktordnung hinausgehende Werbemaßnahmen oder Events sind der Verwaltung aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich. Dahingehend bestand aber auch schon in der Vergangenheit Dialog mit den Marktbeschickern, welche entsprechende Events federführend umsetzen könnten.
- Wie wird sich die Umgestaltung der Straße am Markt auf den Standort des Wochenmarktes auswirken?
Der Aufbau des Wochenmarktes ist durch die Bautätigkeit im nördlichen Bereich der Straße Markt nur geringfügig betroffen. Durch den Umbau ist absehbar von einer Steigerung der Aufenthaltsqualität in unmittelbarer Nähe zum Markt – analog zu der Entsiegelung auf der Stechbahn – auszugehen. Damit werden auch positive Effekte für den Wochenmarkt erwartet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
622,9 kB
|
