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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0268/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt

a) den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Eigenbetriebsleiters und

b) den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 533.400,00 € auf neue Rechnung

vorzutragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2020 wurde durch den Leiter des Eigenbetriebes am 25.06.2025 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt mit allen Bestandteilen zugeleitet. In dem vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 vom 13.10.2025  bestätigt das Rechnungsprüfungsamt:

 

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

  •         entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für die Eigenbetriebe in Niedersachsen geltenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs Celler Zuwanderungsagentur zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

 

  •         vermittelt der dem Anhang beigefügten Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes Celler Zuwanderungsagentur. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der KomHKVO und der EigBetrVO und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 33 Abs. 2 EigBetrVO i. V. m. § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs mit dem ihm beizufügenden Rechenschaftsbericht geführt hat.“

 

Das Jahr 2020 schließt wie folgt ab:

 

im ordentlichen Ergebnis        533.400,00 €

im außerordentlichen Ergebnis       0,00 €

Jahresüberschuss         533.400,00 €

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr.10a NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung über den Jahresabschluss, die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

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Anlagen

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