Beschlussvorlage - AN/0230/25-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion "Anmietung Kulturraum für Workshops und Aktionen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 16 Tourismus und Stadtmarketing
- Beteiligt:
- 41 Kultur; 30.2 Liegenschaften
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus
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Vorberatung
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05.11.2025
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Geplant
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Ortsrat Blumlage/Altstadt
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Vorberatung
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06.11.2025
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Geplant
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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19.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt die Anmietung einer weiteren geeigneten Leerstandsimmobilie in der Innenstadt, um ergänzend zum bestehenden „FreiRaum“ Workshops, Lesungen und kreative Mitmachangebote zu ermöglichen.
Die Nutzung erfolgt in Abstimmung mit den Kulturschaffenden und ohne Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern. Die Verwaltung der Kulturimmobilien übernimmt der Stab Kultur.
Das Projekt wird zunächst für zwei Jahre (2026–2027) mit einem jährlichen Kostenrahmen von 20.000 Euro umgesetzt.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung möge eine geeignete Immobilie in der Celler Innenstadt anmieten, die für künstlerische Aktionen, Workshops, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen genutzt werden kann. Durch die Anmietung einer zusätzlichen Immobilie soll das kulturelle Angebot erweitert und die kulturelle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Celle gestärkt werden.
Begründung:
Die bisherigen Erfahrungen mit den für künstlerische Aktivitäten genutzten Räumen des „FreiRaum“ in der Schuhstraße 3 haben gezeigt, dass diese Einrichtung in Celle auf eine sehr positive Resonanz stößt. Die Räumlichkeiten sind für Ausstellungen von Künstlerinnen und Künstlern aus der Region stark nachgefragt und nahezu durchgehend ausgelastet. Das niedrigschwellige Angebot trägt wesentlich dazu bei, das Interesse an Kunst und Kultur in allen Altersgruppen zu fördern.
Um die kulturelle Vielfalt in Celle weiter auszubauen und zusätzliche Möglichkeiten für kreative Mitmachangebote zu schaffen, wird die Anmietung einer weiteren geeigneten Leerstandsimmobilie als sinnvoll erachtet. Diese soll ergänzend zum bestehenden „FreiRaum“ genutzt werden, um Workshops, Lesungen und vergleichbare Formate zu ermöglichen. Durch die klare Trennung verschiedener Nutzungsarten können sowohl die Anforderungen an Ausstellungsräume als auch an interaktive Veranstaltungsformate optimal berücksichtigt werden.
Zusätzliche kulturelle Veranstaltungen tragen zur Belebung der Innenstadt bei, erhöhen die Besucherfrequenz und schaffen Synergien mit Handel und Gastronomie. Zugleich wird die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung gestärkt.
Die Ausgestaltung der neuen Räumlichkeiten erfolgt unter Berücksichtigung einer klaren Abgrenzung zu gewerblichen Angeboten. Damit wird sichergestellt, dass keine Konkurrenz zu hauptberuflich tätigen Künstlerinnen, Künstlern oder anderen Kulturbetrieben entsteht. Bestehende kommerzielle Angebote im künstlerischen oder kulturellen Bereich werden nicht beeinträchtigt. Vielmehr sollen Kooperationsmöglichkeiten mit gewerblichen Anbieterinnen und Anbietern geprüft und gegebenenfalls gemeinsame Veranstaltungsformate oder ergänzende Angebote entwickelt werden. Ziel ist es, Synergieeffekte zu erzeugen und das gesamte kulturelle Angebot der Stadt Celle nachhaltig zu stärken.
Die ehrenamtliche Verwaltung von Kulturimmobilien ist mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden. Die Verwaltung weiß den eingebrachten Aufwand der beteiligten Kulturschaffenden zu schätzen. Um eine kontinuierliche Betreuung beider Immobilien zu gewährleisten, übernimmt der Stab Kultur künftig die Verwaltung der bestehenden Immobilie sowie der geplanten neuen Kulturimmobilie. In enger Abstimmung mit den Kulturschaffenden werden hierfür geeignete Konzepte entwickelt und umgesetzt.
Das Projekt soll für eine Dauer von zwei Jahren angelegt. Vorbehaltlich der der Genehmigung der Haushaltsatzung wird ein Kostenrahmen in Höhe von 20.000,00 Euro p.a. zur Deckung der Miete, der Nebenkosten und der Versicherung, für 2026 und 2027 beantragt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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694,9 kB
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