Beschlussvorlage - BV/0240/25
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Ortsfeuerwehren und die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle vom 20.06.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Abwehrender Brandschutz
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
- Ziele:
- Sicherstellung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr auf den jeweiligen Stand der Technik und Qualifizierung der Feuerwehr-Mitarbeiter; Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Brandschutzes sichern
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Feuerschutzausschuss
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Vorberatung
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20.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.12.2025
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Sachverhalt:
Erläuterung zu Ergänzung um §1 Abs. 2:
Aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuerrechts sowie des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (§ 14a NBrandSchG - Sondervermögen) müssen die Regelungen zu den Kameradschaftskassen der Ortsfeuerwehren reformiert werden. Eine Alternative ist die Gründung von Feuerwehrvereinen, welche eine Variante darstellt, um Kameradschaftskassen rechtssicher zu organisieren.
Erläuterung zu Änderungen in § 2 Abs. 4:
Es erfolgt eine Änderung der Bezeichnungen basierend auf einer Anpassung der Feuerwehrdienstvorschrift 2 durch Runderlass vom 17.11.2023.
Zudem soll die Aufwandsentschädigung zukünftig auch für die in Satz 1 genannten besonderen Spezialausbildungen ausgezahlt werden, welche nicht im alltäglichen Ausbildungsbetrieb der einzelnen Ortsfeuerwehren ausgeführt werden.
Erläuterung zu Änderungen in § 2 Abs. 5:
Durch die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Celle außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben ergibt sich eine Erhöhung der Gebührenziffer 1.2 (Brandsicherheitswache pro Feuerwehrangehörigen).
Aufgrund dessen muss die Höhe der an die Feuerwehrangehörigen ausgezahlten Aufwandentschädigungen in der vorliegenden Satzung angepasst werden.
Die Änderungen haben keine haushalterischen Auswirkungen, da es sich bei diesen Gebühren um durchlaufende Posten handelt, welche den Feuerwehrangehörigen wieder ausgezahlt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat |
Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) |
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II |
126100.4261200 |
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) |
Euro |
Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) |
Euro |
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Gesteigerte Aufwendungen durch zusätzliche Regelungen |
800,00 |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 800,00 |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,9 kB
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