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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0199/25-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

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Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion beantragt im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle die Aufnahme einer Reihe weiterer Themen in den Entwurf der Planung.

 

Es sollen demnach:

- Flächen für die Wärmeplanung im FNP berücksichtigt, speziell für Geothermiebohrungen und Großwärmepumpen,
- Flächen für Stromerzeugung und -speicherung reserviert,
- das Klimaschutzkonzept in den FNP integriert,
- das Flächen-Entsiegelungskonzept im FNP fortführt werden und

eine deutlichere und stärkere Berücksichtigung im FNP für die Bereiche Hochwasserschutz (z.B. Überschwemmungsflächen), Wohnen (Wohnraumversorgungskonzept), die Festlegung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau (Mix) und weniger Neubau, stattdessen Nachverdichtung und Lückenschluss zum Tragen kommen.

 

Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit den Steckbriefen (aus dem Vorentwurf) gefordert, dass bei den Potentialflächen Wohnen nur Flächen dargestellt werden sollten, die ein Punktzahl von mindestens 90 erreichen, mit der Folge dass dann 4 Vorschläge entfallen würden und dass bei den Potentialflächen Gewerbe nur Flächen dargestellt werden sollten, die ein Punktzahl von mindestens 60 erreichen mit der Folge dass dadurch hier ebenfalls 4 Vorschläge würden.

 

Demnach sei der bisher vorgelegte Entwurf des neuen FNP ist unvollständig. Wichtige Themen seien nicht enthalten. Z.B. der Einsatz von Großwärmepumpen zur möglichen Gewinnung von Wärme aus der Aller oder aus dem Klarwasserablauf der Kläranlage. Auch das Thema Stromspeicherung werde nicht ausreichend behandelt. Die Umsetzung des Wohnraumversorgungskonzeptes mit Schwerpunkt sozialer Wohnungsbau fände nicht statt. Bei den Potentialflächen würden Altenhagen und Hehlentor überfordert. Z.B. wegen fehlender Infrastruktur in Altenhagen. Eine Flächenbevorratung in den vorgesehenen Dimensionen für Wohnen und Gewerbe sei nicht erforderlich.

 

Der überwiegende Teil der angesprochenen Ergänzungswünsche bezieht sich auf Aspekte, die im Flächennutzungsplan primär nicht geregelt bzw. geplant werden. Flächen für Anlagen zur Gewinnung und Speicherung von Energie können über den Flächennutzungsplan nicht vorgehalten, sondern nur im Rahmen einer konkreten Planung dargestellt werden. Das Klimaschutzkonzept wird nicht durch die vorbereitende Bauleitplanung also den Flächennutzungsplan umgesetzt, das gilt gleichermaßen für das Entsiegelungskonzept, das Wohnraumversorgungskonzept und speziell die Frage nach einem Mix für sozialen Wohnungsbau.

 

Die Steckbriefe, welche im Vorentwurf für eine standardisierte Herangehensweise für die Vorauswahl von Flächen dienten, werden im Entwurf der Fortschreibung nicht mehr enthalten sein.

 

Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt. 

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Anlagen

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