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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0231/25-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Sachverhalt:

Durch eine am 01.01.2025 in Kraft getretene Regelung dürfen Alttextilien nicht mehr in allen Fällen über den Hausmüll entsorgt werden. Dies hat bei den gewerblichen Sammelunternehmen zu erheblichen Absatzproblemen geführt. Gleichzeitig besteht bei den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin das berechtigte Interesse, wohnortnah Textilien entsorgen zu können, ohne ausschließlich auf die Sammelstelle des ZAC in Altencelle angewiesen zu sein.

 

Im Sommer kam es aufgrund erhöhter Müllablagerungen an mehreren Standorten zu erheblichen Störungen, sodass durch Maßnahmen des Verwaltungszwangs auf die Sondernutzer eingewirkt werden musste, um die Leerungs- und Reinigungspflichten durchzusetzen. Werden Ersatzvornahmen notwendig, haften die Sondernutzer für die entstehenden Kosten.

 

Zur Bewertung der Gesamtsituation hat die Verwaltung eine flächendeckende Evaluierung aller Standorte durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass etwa die Hälfte der Alttextilcontainerplätze regelmäßig in einem nicht unerheblichen Maße mit Müll belastet war. Sofern eine vollständige Einstellung des Angebots abgewendet werden kann, erfolgt auf dieser Basis zum Jahreswechsel eine deutliche Reduzierung der Standorte. Angestrebt wird mindestens eine Halbierung der Containerstellplätze.

 

Jüngst wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die derzeitige Aufstellerin plane ihre Container abzuziehen. Grundsätzlich könnte sich das Anliegen des Antrags damit erledigt haben. Dennoch wird angestrebt, die Hälfte der Plätze im Rahmen neuer Sondernutzungserlaubnisse ab 01.01.2026 erneut zu besetzen.     

 

Ungeachtet dieser Entwicklungen ist die Verwaltung aufgrund des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) handlungsfähig und überwacht die Containerstandorte fortlaufend. Durch eine Standortreduzierung können Kontrollen künftig noch gezielter und wirksamer erfolgen.

 

Parallel verfolgt die Verwaltung die Umsetzungsprozesse der Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle („Abfallrichtlinie“). Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, wonach Hersteller künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling tragen müssen. Damit wird mittelfristig ein neues, flächendeckendes Sammelsystem erwartet, das über zentralen Sammelstellen und kommunale oder privatwirtschaftliche Rückgabepunkte organisiert werden soll.

Da konkrete Rahmenbedingungen derzeit nicht vorliegen, erscheint es sachgerecht, die nationale Umsetzung und deren Auswirkungen abzuwarten.

 

Eine bereits jetzt getroffene Grundsatzentscheidung zur vollständigen Abschaffung aller Standorte würde der Stadt in dieser Übergangszeit die Möglichkeit nehmen, bislang unproblematische Standorte, insbesondere in den Ortsteilen, für Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten.

 

Erfahrungen aus z.B. Hannover in Bezug auf eine vollständige Abschaffung von Altkleidercontainern konnten weder zum Zeitpunkt der Antragstellung, noch aus derzeitiger Sicht als Argumentation herangezogen werden, da die vollständige Einstellung dort erst Ende Oktober 2025 abgeschlossen sein soll. Insofern bleibt auch dahingehend eine Evaluation der Auswirkungen in anderen Städten abzuwarten.

 

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Anlagen

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