Mitteilungsvorlage - MV/0260/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antragszahlen zu dem Klimaschutzfonds der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 71 Klimaschutz
- Beteiligt:
- Oberbürgermeister; 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen; Dezernat III; FB 5 Stadtplanung Bauen und Umwelt; FB 6 Verkehr und Technische Dienste
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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05.11.2025
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Sachverhalt:
Der Klimaschutzfonds Celle ist ein wesentliches Instrument des vom Rat im Jahre 2012 beschlossenen Klimaschutzkonzepts der Stadt Celle und wird seit 2011 zur finanziellen Förderung privater und öffentlicher Maßnahmen mit Klimaschutz-Relevanz genutzt.
Die folgende Tabelle listet in einer Übersicht die bis zum 31. Mai 2025 eingereichten Anträge zu den wesentlichen Förderbereichen des Klimaschutzfonds Celle für die derzeitige Förderperiode 2025 auf, für die von der Geschäftsstelle des Klimaschutzfonds eine Förderung befürwortet wird. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Ansätze sind dieselben wie in der Beschlussvorlage BV/0171/19 und sind deshalb hier nicht noch einmal angefügt.
Nachfolgend werden einzelne Aspekte für die derzeitige Förderperiode 2025 des Klimaschutzfonds Celle erläutert:
a) Antragszahlen:
Bis zum 31. Mai 2025 sind insgesamt 251 Anträge fristgerecht eingegangen, wovon 2 Anträge abgelehnt wurden, da die zu fördernde Maßnahme schon vor Antragsstellung abgeschlossen war. Weitere 3 Anträge wurden abgelehnt, da zum Zeitpunkt der Antragsstellung der Fördertopf für Photovoltaikanlagen bereits ausgeschöpft war. Somit konnten insgesamt 246 Anträge für die Förderperiode 2025 berücksichtigt werden.
Der Jahresdurchschnitt des Vorjahres 2024 mit 209 eingegangenen Anträgen ist in diesem Jahr wieder deutlich überschritten worden. Die 246 eingegangenen Anträge entsprechen einer Zunahme von rund 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2024 und entsprechen wieder dem Niveau des Jahres 2023. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der eingegangenen Förderanträge in den jeweiligen Förderpunkten mit den zu bewilligenden Fördersummen.
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Förderpunkt: |
Anzahl der genehmigten Anträge: |
Fördersumme: |
|
Photovoltaikanlagen |
101 |
100.000,00 € |
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Energetische Sanierung |
Vollsanierung: 10 Teilsanierung: 92 |
358.084,55 € |
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Innovatives Heizsystem |
24 |
61.098,58 € |
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Geothermie |
3 |
9.000,00 € |
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Gründächer |
4 |
5.723,00 € |
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Mobilität |
7 |
1.948,50 € |
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Sonstiges |
5 |
56.356,00 € |
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Solarthermie |
0 |
0,00 € |
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Summe: |
246 |
592.210,63 € |
b) Verzichtbarkeit der Priorisierung:
Insgesamt stehen für das Förderjahr 2025 ausreichend Fördermittel für die eingereichten Anträge zur Verfügung. Das verfügbare Budget des Klimaschutzfonds reicht aufgrund der nicht vollständig abgerufenen finanziellen Mittel aus der letzten Förderperiode aus, wodurch eine Priorisierung erneut nicht erforderlich ist. Es können daher alle bezuschussbaren 246 Anträge bewilligt werden. Die entstehenden Reste werden in das Folgejahr entsprechend Nummer 7.5 der Richtlinien des Klimaschutzfonds übertragen.
c) Finanzielle Auswertung der geplanten weiteren Förderungen:
Die finanzielle Ausstattung des Klimaschutzfonds der Stadt Celle erfolgt analog zu der in der Vorlage BV/0195/22 beschriebenen Ausstattung. Auch in diesem Jahr stellen die SVO und die CUN zusammen rund 420.000 Euro für den Förderschwerpunkt der energetisch effizienten Maßnahmen des Klimaschutzfonds der Stadt Celle bereit und finanzieren zu 80 % die Mittelausstattung dieses Themenbereichs des Klimaschutzfonds.
Zusätzlich stellt auch die Stadt Celle 100.000 Euro für die Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung, so dass auch dieses Jahr wieder rund 520.000 Euro für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden können. Die Gesamtausgaben des Klimaschutzfonds beinhalten neben den beantragten Zuwendungen auch die anteiligen Personalkosten der Mitarbeiter der Stabsstelle Klimaschutz.
Aus Sicht der Verwaltung wird ein Antragsvolumen für 2025 von 592.210,63 Euro vorgeschlagen. Aufgrund der nicht vollständig ausgeschöpften finanziellen Mittel aus dem Förderjahr 2024 ist das Gesamtbudget für die Förderperiode 2025 für die Bezuschussung aller fristgerecht eingegangenen Anträge inklusive der bereits beantragten Notfälle ausreichend.
Den genannten Fördermitteln stehen auch in diesem Jahr bei gestiegener Antragszahl geplante Investitionen im Förderbereich der energetisch effizienten Maßnahmen von rund 7,5 Mio. Euro gegenüber. Dieses zeigt abermals die sehr positive, wirtschaftsfördernde Bedeutung des Klimaschutzfonds. Insbesondere profitieren durch die Zuwendungen vor allem regionale Firmen wie Handwerker, lokale Baumärkte und Bohrfirmen. Sehr erfreulich ist, dass mit einen Euro Fördermittel rund 14 Euro Investitionen ausgelöst werden. In dem stadteigenen Förderbereich der Installation von Photovoltaikanlagen werden bei einer Förderung von 100.000 Förderung Investitionen in Höhe von 1.447.077 Euro getätigt. In diesem Förderbereich werden mit einem Euro Fördermittel dementsprechend circa 15 Euro Investitionen ausgelöst.
d) Analyse der geplanten Förderungen:
In der tabellarischen Übersicht der Anlage 1 und 2 sind die Anträge für die derzeitige Förderperiode 2025 mit Hinblick auf die berechneten Klimaschutzeffekte (jährliche CO2-Einsparmenge) aufgelistet. Diese Anträge machen in Summe rund 556.873 kg CO2-Äquivalente pro Jahr aus.
Die tabellarisch aufgeführten Ergebnisse lassen aus Sicht der Verwaltung folgende Schlüsse zu:
Neben der Anzahl der beantragten Photovoltaikanlagen mit 101 bezuschussbaren Anträgen ist die größte Zahl der Förderobjekte auch in dem Förderjahr 2025 im Förderbereich der Energieeffizienz von Gebäuden (insgesamt 102 Anträge) zu finden. Dabei zeigt sich auch, dass aus Kostengründen überwiegend Teilsanierungen durch Dachdämmung, Fassadendämmung oder Austausch von Fenstern vorgenommen werden. Im Bereich der “Teilsanierung” wurden insgesamt 92 Anträge gestellt. Die "Vollsanierung" der Gebäudehülle ist in der Förderperiode 2025 mit insgesamt mit 10 Anträgen vertreten. Obwohl die gestellten Anträge im Bereich der “Vollsanierung” im Vergleich aus dem Vorjahr stabil geblieben sind, zeigt sich, dass die Anzahl der gestellten Anträge im Bereich der “Teilsanierung” um rund 20% gestiegen ist. Dies wird sehr wahrscheinlich mit der fortgesetzten Bundesförderung für die energieeffiziente Sanierung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sodass hier für eine Maßnahme zwei unterschiedliche Förderprogramme miteinander kombiniert werden konnten. Zusätzlich wurden einige Sanierungen als vorbereitende Maßnahmen für den Einsatz einer Wärmepumpe durchgeführt, sodass der, zur Wärmeversorgung, notwendige Strombedarf der Wärmepumpe reduziert wurde.
Der Fördertopf zur Bezuschussung von Photovoltaikanlagen wird ausschließlich durch die Stadt Celle finanziert. Die Zahl der zur Förderung beantragten Photovoltaikanlagen ist gegenüber dem Vorjahr mit insgesamt rund 100 Anträgen annähernd gleich geblieben. Auch in dieser Förderperiode ist der Förderpunkt der Photovoltaikanlagen analog zu den Vorjahren überzeichnet gewesen, sodass nicht alle fristgerecht eingereichten Anträge zur Förderung zugelassen werden konnten.
Die Nutzung von Erdwärme ist in dem Förderjahr 2025 mit nur 3 Projekten vertreten. Für den Einsatz von innovativer Heizungstechnologie wurden 24 Anträge innerhalb der Förderperiode gestellt. Hierbei wurde ausschließlich die Kombination einer Luft-Wärmepumpe in Verbindung mit einer PV-Anlage zur Förderung beantragt. Der Einsatz von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung ist nicht beantragt worden. Der starke Anstieg der gestellten Anträge um fast 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr in dem Bereich der innovativen Heizungstechnologie kann darauf zurückführen, dass die durch das GEG hervorgerufene Unsicherheit über die Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung bei den Endverbrauchern aufgeklärt werden konnte und die Antragsteller im Vorgriff auf etwaige Verpflichtungen aus dem GEG bereits eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ihrer eigenen Liegenschaften anstreben.
Im Vergleich zum Vorjahr (2 eingegangene Anträge) ist die Beantragung von elektrisch angetriebenen Lastenfahrrädern wieder auf 7 Anträge gestiegen.
In der Förderperiode 2025 wurden 4 Anträge in der Kategorie der Gründächer gestellt. Dies ist ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (11 Anträge). Eine Ursache für den Rückgang kann darin liegen, dass dieser Förderpunkt im Jahr 2023 erstmalig neu eingeführt wurde und viele interessierte Antragsteller bereits ein Gründach installiert haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Verwaltung der von SVO und CUN bereit gestellten finanziellen Mittel in dem Klimaschutzfonds der Stadt Celle entstehen der Stadt Celle keine zusätzlichen Kosten durch die Bewilligung der vorgeschlagenen Maßnahmen im lokalen Klimaschutz sowie der Klimafolgenanpassung.
Auswirkungen für Integration:
Die Fördermittelberatung erfolgt unabhängig von dem sprachlichen Niveau des Antragstellenden. Bei Verständnisschwierigkeiten der Förderrichtlinie aufgrund der vorhandenen begrenzten Sprachkenntnisse erfolgt eine ausführliche Erläuterung in einer leicht verständlichen und angepassten Erklärung. Der Klimaschutzfonds trägt daher zu einer Teilhabe an dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland bei.
Klimaauswirkungen:
Die Förderung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Celle trägt dazu bei, die städtischen Ziele zur Treibhausgasneutralität in einer breiten Bevölkerungsschicht zu verankern. Zusätzlich werden privatwirtschaftliche Maßnahmen im Kontext eines wirtschaftlich schwierigeren Umfelds zur Erreichung der Treibhausgasneutralität gestärkt und umgesetzt.
