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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0305/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die neue Gebührensatzung des Stadtarchivs Celle (Anlage 2) in der beratenden Fassung. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 17.12.2015 (Anlage 1) außer Kraft.

 

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Sachverhalt:

 

Die Überarbeitung der Gebührenordnung des Stadtarchivs ist notwendig geworden, da sich die Bereitstellung von Reproduktionen durch die Digitalisierung stark verändert hat. Mit der bisherigen Gebührenordnung lässt sich ein Teil der Dienstleistungen nicht mehr nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berechnen oder kann durch fehlende Gebührensätze gar nicht berechnet werden. Die neue Gebührenordnung richtet sich nach Gebührensatzungen anderer Stadt- und Landesarchive sowie dem Bundesarchiv und wählt in der Höhe einen mittleren Betrag.

 

  1. Nutzung der Archiv- und Bibliotheksbeständen

Die bestehende Tagesgebühr wird von 10,00 Euro auf 12,00 Euro erhöht.

Die Wochengebühr wird hingegen von 25,00 Euro auf 20,00 Euro reduziert, da die Nutzungstage pro Woche von drei auf zwei reduziert wurden. Ein Nutzer spart bei der Wochengebühr 4,00 Euro im Gegensatz zur Tagesgebühr ein. Die Monatsgebühr wird auf 60,00 Euro erhöht, wodurch es zu einer Ersparnis von 20,00 Euro im Vergleich zur Wochengebühr kommt.

 

  1. Beantwortung von Anfragen, Durchführung von Recherchen und archivwissenschaftlichen Tätigkeiten

Die Arbeitszeit kostenpflichtiger Tätigkeiten wie z.B. Anfragen, Recherchen und Gutachten wird um 3,00 Euro auf 18,00 Euro erhöht. Die kostenpflichtigen und kostenfreien Tätigkeiten werden differenzierter als bisher aufgezählt.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Gebühren auch fällig werden, wenn es bei einer Recherche zu einer negativen Antwort kommt. Bei kurzen Auskünften ohne höheren Arbeitsaufwand unter 15 Minuten wird auf eine Gebühr verzichtet.

In der Regel sind Recherchen aufgrund ihrer wissenschaftlichen und heimatkundlichen Inhalte kostenfrei.

 

  1. Erstellung von Kopien aus Personenstandsregistern des Standesamts

Die gesonderte Ausweisung von Gebühren zu den Personenstandsregistern ist neu.

Die neue Gebühr von 15,00 Euro für eine beglaubigte Kopie ist eine Angleichung an die Gebühr des Standesamts, damit für die gleiche Leistung in zwei Fachdiensten eine einheitliche Gebühr berechnet wird. Bisher war die Ausstellung im Archiv teurer, da der Vorgang nach Arbeitszeit und Kopien berechnet wurde. Die Ausstellung von beglaubigten Kopien ist hierbei der Regelfall. Im Unterschied zum Standesamt bieten wir eine unbeglaubigte Kopie für 10,00 Euro an, da der Arbeitsaufwand für die Beglaubigung wegfällt. Im Regelfall werden die Daten der gesuchten Personen genannt, falls diese aber fehlen und es dadurch zu einer erhöhten Recherchezeit kommt, muss die Arbeitszeit mit der allgemeinen Gebühr von 18,00 Euro für eine Viertelstunde berechnet werden.

 

 

  1. Fertigung von Papierkopien schwarz-weiß und Farbe mit Kopierer oder Readerprinter

Bei der Fertigung von Kopien wurde bisher kein Unterschied gemacht, ob diese von einem Benutzer oder vom Personal gefertigt wurde. Um den Benutzern eine kostengünstige Möglichkeit zu bieten, selbst Kopien herzustellen, wurden die Preise gesenkt. Der Preis z.B. für eine Schwarzweiß- Kopie in DIN A4 ist mit 0,50 Euro nicht verhältnismäßig. Die Gebühren für Kopien, die vom Personal gefertigt werden, steigen, womit die Arbeitszeit des Angestellten in die Gebühr miteinfließt. Die Unterscheidung, auf welchem Gerät eine Kopie gefertigt wird, entfällt.

Bei der Geburtstagszeitung wird zukünftig auf den Umschlag mit Elefantenhaut (dickes Einschlagpapier) verzichtet. Die Grundgebühr wird auf eine Viertelstunde Arbeitszeit angesetzt und jede Seite als DIN A3 Kopie berechnet.

 

  1. Erstellung von digitalen Reproduktionen aus dem eigenen Archiv- und Bibliotheksgut

Heutzutage werden von den Benutzern verstärkt Scans als Papierkopien angefordert. Daher wird die Berechnung von digitalen Reproduktionen neu aufgenommen. Die bisherige Berechnung für eine gescannte Seite z.B. eines Fotos liegt bei 4,00 Euro, was viel zu hoch eingeordnet ist und die Digitalisierung einer Akte für einen Benutzer unbezahlbar macht. Bei nur 20 Seiten hätte man z.B. bereits eine Gebühr von 80 Euro, was nicht mehr verhältnismäßig ist.

Berechnet wird jetzt eine Grundgebühr von 8,00 Euro inkl. 3 Dateien, wobei jeder weitere Scan mit 1,00 Euro angesetzt wird. Bei Akten und Büchern geht die Digitalisierung zügig vonstatten. Bei großen und fragilen Objekten hingegen werden pro Aufnahme 12,00 Euro berechnet, da der zeitliche und technische Arbeitsaufwand deutlich höher ist.

Auch die Benutzung des Buchscanners durch den Benutzer wird kostenpflichtig, da er zwar keine Tinte oder Papier verbraucht, aber die Wartung und die laufenden Kosten  durch die Gebühren mitfinanziert werden sollen. Falls der Besucher mit eigener Kamera fotografiert, ist dies kostenfrei, da für das Archiv keine personellen und technischen Kosten anfallen. Das Landesarchiv Hannover bietet das Fotografieren mit eigener Kamera bereits kostenfrei an.

Der Buchscanner steht ausschließlich für die Archivarbeit des Personals und der Archivbenutzer zur Verfügung, daher wird das Scannen von privaten Objekten nicht gestattet. Hierfür können die Geräte in der Stadtbibliothek genutzt werden.

 

  1. Digitale Reproduktionen von Fotos (Positive, Negative, Dias und Glasplatten)

Die Digitalisierung von Fotomaterial ist zeitlich intensiver als bei Papierobjekten. Die bisherige Grundgebühr liegt bei 15,00 Euro und jeder Scan kostet 4,00 Euro, wobei wir für die Digitalisierung eines einzigen Foto 19,00 Euro berechnen müssen, was nicht verhältnismäßig ist. Die Grundgebühr inkl. 2 Fotos beläuft sich auf 12,00 Euro und jedes weitere Foto wird mit 3,00 Euro bzw. bei Negativen und Glasplatten mit 4,00 Euro berechnet.

Falls zusätzlich ein höherer Rechercheaufwand hinzukommt, wird dieser mit der allgemeinen Gebühr von 18,00 Euro berechnet.

 

  1. Reproduktion von Ton- und Filmaufnahmen

Die Möglichkeit einer Reproduktion von Ton- und Filmaufnahmen wird neu aufgenommen.

 

  1. Übermittlung von Dateien

Die Übermittlung von Daten erfolgt heute in erster Linie über E-Mail und Cloud. Diese neue Gebühr von 2,00 Euro ist eine Pauschale und berechnet nicht jede einzelne Datei, da es zeitlich keinen großen Unterschied macht, ob 2 oder 20 Dateien übertragen werden. Das Angebot des Brennens auf CD und DVD für 5,00 Euro bleibt bestehen, wird aber kaum noch genutzt.

 

  1. Beglaubigung von Auszügen, Abschriften und Fotokopien

Bei der Beglaubigung von Archivalien wird eine Pauschale von 3,00 Euro erhoben. In der Regel werden Kopien von Personenstandsregistern beglaubigt, die meist nur eine Seite umfasst. Das Stempeln einer zweiten Seite ist von geringem Aufwand, der eine Extragebühr nicht rechtfertigt. Bisher lag die Gebühr für eine bei 2,50 Euro und 1,50 für jede weitere Seite.

 

  1. Bestellung von Fernleihen auswärtiger Bibliotheken

Bei der Fernleihe von Büchern und Mikrofilmen orientiert sich das Archiv an der Gebührenordnung der Stadtbibliothek, daher bleibt die Gebühr unverändert.

 

  1. Veröffentlichungen

In der bisherigen Gebührenordnung gab es nur eine generelle Gebühr von 50,00 Euro. Es wurde nicht nach Auflage oder Medium wie Foto, Audio oder Film unterschieden. Die Präsentation im Internet wurde bisher nicht berücksichtigt. Der Preis für ein Foto war bei einer geringen Buchauflage von 500 Stück genauso hoch wie bei einer von 50.000 Stück. Dies soll nun über eine Staffelung gerechter berechnet werden. Bei Ton- und Filmaufnahmen, die teurer sind, wird in Sekunden bzw. Minuten abgerechnet. Eine Gebühr für die Internetnutzung ist bisher noch nicht erhoben worden.  Die neue Gebühr richtet sich nach der zeitlichen Dauer des Erscheinens im Internet. Falls die Veröffentlichung einem wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Zweck dient, kann nach Prüfung auf eine Gebühr verzichtet werden, sofern es im Interesse des Stadtarchivs liegt, das Projekt zu fördern.

 

  1. Gebühren in der Synagoge und auf dem Jüdischen Friedhof

Bisher wurden Führungen in der  Synagoge mit 55,00 Euro für Schüler und mit 65,00 Euro für Erwachsene berechnet. Führungen werden vom Stadtarchiv und von der Jüdischen Gemeinde durchgeführt, wobei die Jüdische Gemeinde keine Gebühren erhebt. Die Gebühr soll in der neuen Fassung für Schüler und Studenten entfallen. Für Schüler war diese in der früheren Fassung vom 20.12.2013 bereits kostenlos. Im Kampf gegen den Antisemitismus und für die interreligiöse Begegnung erfüllt die Synagoge einen Bildungsauftrag. Allen Schulen und Universitäten soll es offenstehen, die Synagoge innerhalb einer Führung kostenfrei zu besuchen. Da die Schüler bereits finanziell stark belastet sind, können Lehrer den Eltern schwer erklären, warum diese für den Besuch einer Synagoge extra zahlen müssen. Einige Lehrer meinen, die Schüler können dies nicht zahlen, und verzichten auf eine Führung. Die Jüdische Gemeinde befürchtet, dass das alte antisemitische Vorurteil der Raffgier bedient wird, weil die Eltern nicht zwischen Jüdischer Gemeinde und einer städtischen Gebühr unterscheiden könnten. Die Gebühr von 65,00 Euro für Erwachsene bleibt erhalten, da diese den aktuellen Honorarumsatz der Gästeführer abdeckt.

 

  1. Führung im Archivgebäude

Führungen im Archivgebäude werden nicht nachgefragt. Magazinräume sind kein Museum und rechtfertigen keine Gebühr. Ein kurzer Rundgang und ein Blick in die Magazinräume für Schulklassen, die im Archiv einen außerschulischen Unterricht erhalten, kann der Schule nicht in Rechnung gestellt werden und fällt unter Öffentlichkeitsarbeit. Daher kann diese Gebühr gestrichen werden.

 

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Anlagen

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