Beschlussvorlage - /0326/11-1-1
Grunddaten
- Betreff:
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Leistungsbeziehung zwischen der Stadt Celle und GeoEnergy Celle e.V. in der Umsetzung des Clustermanagements GeoEnergy Celle e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 80.1 Wirtschaftsförderung, Immobilien und Stadtmarketing
- Zuständigkeit:
- (Dr. Susanne Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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06.10.2011
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle war Antragsteller und ist Zuwendungsempfänger des Landes Niedersachsen für das Projekt „Kooperationsnetzwerk / Clustermanagement GeoEnergy Celle“, ursprünglich „Kooperationsnetzwerk / Clustermanagement Erdöl Erdgas Erwärme“ genannt. Dieses Projekt endet im März 2013. Für die maßgebliche Unterstützung in der Umsetzung sowie zur Einwerbung eines finanziellen Eigenbeitrags der Celler Wirtschaft für das Projekt wurde im März 2010 der GeoEnergy Celle e. V. gegründet.
Aus Gründen der Markenbildung und Positionierung der Aktivitäten nach außen wurde die Arbeit des Clustermanagements nach innen und außen von Anfang an über den GeoEnergy Celle e. V. dargestellt. Dabei wurde betont, dass es sich um ein Projekt der Stadt Celle mit Unterstützung des GeoEnergy Celle e. V., gefördert durch die Europäische Union, handelt.
Die Arbeit des Clustermanagements hat seit Projektstart eine unerwartet große Dynamik entfaltet, die im Wesentlichen der Arbeit des GeoEnergy Celle e. V. zu verdanken ist. Celle wird heute nicht nur in Fachkreisen als eines der führenden deutschen Zentren in Anwendungsfragen der Geothermie wahrgenommen und erfährt entsprechende Anerkennung. Die Vernetzung ist längst dem regionalen Bezug entwachsen. Es besteht eine Kooperationsvereinbarung mit den wichtigen niedersächsischen Hochschulen im Fachbezug, eine Kooperation mit dem Bundesverband Geothermie sowie dem Forschungszentrum in Bochum ist in Vorbereitung. Eine Machbarkeitsstudie über die geologischen Rahmenbedingungen für Geothermieprojekte in Celle fand große Beachtung. Erste regionale Anwendungen, wie z. B. die Kühlung der Server der Stadtverwaltung Celle oder ein Tiefengeothermieprojekt in Munster sind auf den Weg gebracht. In nahezu allen deutschen Tiefengeothermieprojekten sind Celler Unternehmen anteilig engagiert. Celle positioniert sich jetzt auch als Kongressstandort, z. B. mit dem internationalen Kongress Celle Drilling am 12./13.09.2011 in der Celler Congress Union. Die Mitgliederzahl ist im Verein von anfänglich 14 innerhalb eines Jahres auf 28 angewachsen; weitere Anfragen liegen vor.
Es ist das strategische Ziel einer städtischen Wirtschaftsförderung, für den Wirtschaftsstandort Impulse zu setzen und über Projekte Entwicklungsziele zu verfolgen. Nehmen diese Projekte einen guten Verlauf, sollten sie so gesteuert werden, dass nach Projektende eine weitere selbstständige Tätigkeit der handelnden Akteure ohne Unterstützung der Stadt Celle möglich ist. Das würde der selbstständigen Weiterführung und -entwicklung des Projektes dienen.
Um auf dieses Ziel der inhaltlichen und organisatorischen Selbstständigkeit hinzuwirken, wird jetzt vorgeschlagen, die Leistungsbeziehung zwischen der Stadt Celle und dem GeoEnergy Celle e. V. zu regeln dergestalt, dass der Verein künftig die alleinige inhaltliche, organisatorische und finanzielle Verantwortung nach den Budgetvorgaben der Stadt Celle über das Projekt „Kooperationsnetzwerk / Clustermanagement GeoEnergy Celle“ übertragen bekommt. Bei der Stadt bleibt die Rolle des Zuwendungsempfängers gegenüber der NBank, die Rolle des Rechnungsempfängers im Clustermanagement sowie ein Controlling der sachgerechten Verwendung der Fördergelder. Die Stadt Celle erhält ein Vetorecht bei inhaltlichen Entscheidungen des Vereins mit finanziellen Auswirkungen. Dieses Vetorecht ist auf die Einschätzung auf Förderfähigkeit künftiger Ausgaben beschränkt. Der Rechtsweg soll ausgeschlossen bleiben.
Der Vorstand des GeoEnergy Celle e.V. hat in seiner Sitzung am 08.08.2011 dieses Thema beraten und in der Mitgliederversammlung des Vereins am 18.08.2011 einstimmig den Beschluss gefasst
Die NBank hat gegen diese organisatorischen Änderungen keine rechtlichen Bedenken.
