Beschlussvorlage Ziele - BV/0183/11-1
Grunddaten
- Betreff:
-
BV Drilling Simulator
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- 80.1 Wirtschaftsförderung, Immobilien und Stadtmarketing
- Zuständigkeit:
- (Dr. Susanne Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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06.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Bereitstellung von nunmehr ca. 9.000 m² für den Baukörper und Außenanlagen des Drilling Simulators sowie zusätzliche Flächen für die Erschließungsstraße und nötiger Parkplätze im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags wird zugestimmt.
Einen Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags über 90 Jahre sowie einem dauerhaften Verzicht der Erhebung eines Erbbaurechtszinses wird zugestimmt.
Der Übernahme der Erschließungskosten wird in der aktuell kalkulierten Höhe der Kosten zugestimmt.
Sachverhalt:
Ziel des Forschungszentrums Drilling Simulator Celle ist es, hochinnovative Ansätze zur Erschließung des geologischen Untergrundes zu erforschen und diese in einem Instrument zu bündeln, das Planung und Tiefbohrung unterstützt. In Versuchsständen sollen neuartige Bohrungserstellungen in z. T. maßstäblicher Ausführung experimentell untersucht werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen für die (Weiter-)Entwicklung von Modulen genutzt werden, um die Prozesse der Bohrungserstellung zu modellieren.
Der Bedarf für ein solches Zentrum ist groß: Die Nutzung des Untergrundes für Wasser-, Erdöl- und Erdgasgewinnung, die Speicherung von Gasen sowie für geothermische Nutzungen wird weiter zunehmen. Diese neuen und intensivierten Nutzungen stellen Anforderungen an Bohrtechnik, Bohrungsherstellungen, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Umweltschutz, die heute noch nicht in jeder Hinsicht gelöst sind. Entsprechende Hemmnisse müssen durch marktgerechte Lösungen reduziert werden.
Der Drilling Simulator ist eine Einrichtung der TU Clausthal, steht aber auch anderen Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen, insbesondere auch der Bohrmeisterschule und den überwiegend mittelständischen Unternehmen der Region Celle offen. Die Investitionskosten für das Forschungszentrum werden im Wesentlichen durch Geldmittel aus der EFRE-Förderung, dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie der TU Clausthal dargestellt. Die Stadt Celle würde als Anteil zur Finanzierung ein geeignetes Grundstück kostenfrei bereitstellen (siehe unten).
Die Betriebskosten, vor allem erforderlich für sieben Mitarbeiter/-innen, werden vom Land Niedersachsen und der TU Clausthal aufgebracht. Auch der GeoEnergy Celle e.V. wird sich an den Betriebskosten beteiligen.
Für die Stadt Celle ist der Drilling Simulator von herausragender Bedeutung. Er stärkt den Standort als Zentrum der deutschen und europäischen Bohr- und Serviceindustrie und untermauert nachhaltig die ortsansässige Forschungs- und Entwicklungskompetenz in Anwendungsfeldern der Nutzung von Erdöl, Erdgas und Erdwärme. Durch die zielgerichtete Forschung werden künftig bedeutsame Impulse für eine noch effizientere Erschließung des unterirdischen Raumes und seiner Energieträger erwartet. Durch die Schaffung vor sieben Dauerarbeitsplätzen, weiteren temporären Arbeitsplätzen wird auch die Basis für die Akquisition von Drittmittelprojekten und Auftragsforschung aus dem öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich insbesondere in und für die Stadt und Region Celle geschaffen.
Durch eine Kooperation des Forschungszentrums Drilling Simulator mit der Deutschen Bohrmeisterschule und dem GeoEnergy e.V. wird Celle auch als Ausbildungsstandort eine maßgebliche Stärkung erfahren. Neben der Weiterentwicklung bestehender Ausbildungsangebote sind auch praxisorientierte Weiterbildungsmaßnahmen im akademischen Bereich vorstellbar.
Aufgrund der zukunftsorientierten Zielausrichtung des Forschungszentrums und der herausragenden strategischen Bedeutung dieser Ansiedlung für den Wirtschaftsstandort Celle ist die Stadt Celle bereit, das Grundstück des ehemaligen Martahofs als Eigenanteil der Stadt in die Gesamtfinanzierung des Projektes einzubringen. Zudem ist die Stadt bereit, die Planung, Umsetzung und Finanzierung einer Erschließungsstraße von der Baker-Hughes-Straße aus zu übernehmen. Ferner wird die Stadt die Kosten einer Halbtags-Verwaltungskraft für die Dauer von vier Jahren übernehmen.
Über diese Leistungen der Stadt Celle ist ein Ratsbeschluss am 12.05.2011 ergangen.
In weiteren Verhandlungen zwischen der TU Clausthal und der Stadt Celle am 31.08.2011 wurde der Flächenbedarf anhand des nunmehr vorliegenden Planungsstandes konkretisiert. Das Objekt soll aufgrund eines erweiterten Forschungskonzeptes mit der Umsetzung einer größeren Außenanlage entsprechend größer werden. Der aktuelle Flächenbedarf für das Grundstück beträgt nun 9.000 m² (statt bislang vom Rat genehmigter 6.000 m²), das für die TU Clausthal kostenfrei bereitgestellt werden soll.
Mit Bezug zum vorgesehenen Erbpachtvertrag möchte die TU Clausthal Erbbaurecht auf 90 Jahre in Anspruch nehmen. Auf die Erhebung eines Erbbaurechtszinses soll unbefristet verzichtet werden.
Zudem gibt es nähere Hinweise zur Versorgung des Geländes im Rahmen der Erschließung, so dass die Kalkulation der Erschließungsstraße inklusive Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, Gehweg und Beleuchtung präziser, wenn auch noch nicht verbindlich kalkulierbar war. Die Kosten der Erschließungsstraße betragen nun etwa 250.000,-- EUR brutto (statt vom Rat genehmigter 225.000,-- EUR). Der Betrag ist im Haushalt 2011/2012 bislang nicht vorgesehen. Insofern müsste eine außerplanmäßige Ausgabe auf einem geeigneten Produktkonto vorgesehen werden.
Über die Gewährung eines Zuschusses zu den Anschlusskosten für Wasser, Strom, Gas und Medien (Telefon, Internet) wird zwischen den Beteiligten noch gesprochen. Diese Anschlusskosten sind im o.a. Betrag von 250.000 € bereits kalkuliert.
Finanzielle Aufwendungen:
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Kosten der Erschließung etwa 250.000 € brutto
Verzicht auf den Verkauf von städtischem Grund
dauerhafter Verzicht eines Erbbaurechtszinses
Mittelbereitstellung
Teilplan:
In der Ergebnisrechnung
In der Finanzrechnung investiv
Der Beschluss führt zu einer außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung
in Höhe von250.000 Euro im Haushalt 2011/2012.
