Beschlussvorlage - BV/0269/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan 2026/2027 - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Betriebsausschuss Stadtentwässerung Celle
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Vorberatung
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19.11.2025
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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26.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.12.2025
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Sachverhalt:
Der Haushalt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 soll als Doppelhaushalt beraten und beschlossen werden.
Die Stadtentwässerung Celle erwartet für das Jahr 2026
- ordentliche Erträge in Höhe von 17.174.400 €
- ordentliche Aufwendungen in Höhe von 13.258.000 €
was einen rechnerischen Überschuss von 3.916.400 € ergibt.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind mit 16.716.800 € geplant, die Auszahlungen mit 10.502.100 €.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 759.000 €, die Auszahlungen 11.023.000 €.
Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit liegen bei 6.331.400 €, die Auszahlungen bei 2.282.100 €.
Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2026 in Höhe von 6.675.000 € vorgesehen.
Liquiditätskredite dürfen im Haushaltsjahr 2026 den Betrag von 1.800.000 € nicht übersteigen.
Die Stadtentwässerung Celle erwartet für das Jahr 2027
- ordentliche Erträge in Höhe von 17.174.400 €
- ordentliche Aufwendungen in Höhe von 13.051.800 €
was einen rechnerischen Überschuss von 4.122.600 € ergibt.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind mit 16.716.800 € geplant, die Auszahlungen mit 10.364.600 €.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 970.000 €, die Auszahlungen 8.275.000 €.
Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit liegen bei 3.601.300 €, die Auszahlungen bei 2.648.500 €.
Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2027 in Höhe von 1.345.000 € vorgesehen.
Liquiditätskredite dürfen im Haushaltsjahr 2027 den Betrag von 1.800.000 € nicht übersteigen.
Weitere Informationen und Details sind im Vorbericht ausgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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174 kB
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2
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(wie Dokument)
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218,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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280,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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209 kB
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5
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(wie Dokument)
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110,8 kB
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