Beschlussvorlage - BV/0308/25
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023, die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 und Ergebnisverwendungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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26.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.12.2025
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Sachverhalt:
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2023 wurde durch den Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt erstmalig am 24.01.2025 mit allen Bestandteilen zugeleitet. Die endgültige Bilanz trägt das Datum vom 15.10.2025. Nach Überarbeitung der Unterlagen wurde die Prüfung im Zeitraum Juni 2025 bis September 2025 durchgeführt.
In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vom 22.10.2025 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die Richtigkeit des Jahresabschlusses. Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die uneingeschränkte Entlastung des Oberbürgermeisters.
Das Jahr 2023 schließt mit dem nachstehenden Jahresüberschuss ab:
im ordentlichen Ergebnis mit – 9.547.599,14 € und
im außerordentlichen Ergebnis mit + 12.387.170,29 €.
Es ergibt sich ein Jahresergebnis = Überschuss in Höhe von 2.839.571,15 €.
Die Haushaltsplanung für 2023 ergab einen Fehlbetrag in Höhe von -4.925.700 €, somit ist das Jahresergebnis um 7.765.271,15 € besser ausgefallen als geplant.
Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2023 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.
Gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG nimmt der Oberbürgermeister zu dem Schlussbericht und den Handlungsempfehlungen wie folgt Stellung. Prüfungsfeststellungen wurden nicht getroffen.
4.1 Buchführung und weitere Unterlagen
Das RPA stellte in seinem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 für das Jahr 2022 eine Fehlerquote bei der Prüfung der Anordnungen in Höhe von 10 % fest. Dieser Trend setzte sich auch in 2023 und 2024 fort. Aufgrund dessen wird weiterhin empfohlen, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, wie beispielsweise den Grundsatz der Richtigkeit stringenter einzuhalten.
Durch einen regelmäßigen internen Erfahrungsaustausch sowie das Führen einer Checkliste mit den wiederkehrenden zu prüfenden Aufgaben im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten soll eine nachhaltige, den o.g. Grundsätzen folgende korrekte Buchhaltung sichergestellt werden. Zudem wurden die Zeitanteile in der Geschäftsbuchhaltung in 2025 erhöht und grundlegende organisatorische Veränderungen umgesetzt.
6.2.2 Haushaltsausgabereste
Gemäß RPA ist es wünschenswert, dass der gesamte Prozess mittels Workflow in H&H abgebildet wird, um Medienbrüche zu vermeiden und das Vier-Augen-Prinzip zu dokumentieren. Es wird empfohlen wie auch in den Vorjahren, die Übertragung der HAR digital abzubilden. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Prozesses stellt eine rein digitale Abarbeitung eine Verbesserung dar.
Die endgültige Umsetzung des digitalen Prozesses erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2025.
6.3.2 Verwendungsnachweise für erhaltene Zuwendungen
Das RPA empfiehlt, den mit Zuwendungen befassten Fachdiensten sich zu diesem Themenkreis regelmäßig weiter zu qualifizieren.
Die Fortbildungsmaßnahmen zu dieser Thematik sollen verstärkt werden.
7.1.1.3 Angaben zu einzelnen Sachverhalten im Berichtsjahr
Wir empfehlen FD 20, unterjährige Kontrollen der Kontenbewegungen der Kontenart 096 Anlagen im Bau sowie anlassbezogene Abfragen bei den zuständigen Fachdiensten durchzuführen, um regelmäßig Informationen zu Baufortschritten und Bezugsfertigkeit der Objekte zu erhalten. FD 20 sollte die zuständigen Fachdienste vermehrt in die Pflicht nehmen, Informationen zeitnah zu liefern. Ggf. bietet sich eine Prozessbetrachtung „Fertigmeldungen“ zur Optimierung der Abläufe an. Die Erstellung einer Arbeitshilfe für die Sachbearbeitung Anlagevermögen (FD 20) - auch als Wissensdokumentation - mit entsprechendem Hinweis zum Umgang mit nachgeholten Abschreibung erachten wir als sinnvoll.
Fachdienst 20 – Finanzwirtschaft – wird zukünftig in vierteljährlichen Abständen Abfragen zu den „Anlagen im Bau“ durchführen und dabei verstärkt Fertigstellungsmeldungen von fertiggestellten Baumaßnahmen einfordern. Zudem wird eine Arbeitshilfe für Sachbearbeitung Anlagevermögen erstellt und verstärkt an der Sensibilisierung für die Bedeutung von Fertigstellungsmeldungen gearbeitet.
7.1.7 Rechnungsabgrenzungsposten
Wie im Vorjahr bereits festgestellt, wurden auch im Berichtsjahr etliche Auflösungsbuchungen bei den Friedhofsgebühren innerhalb des sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungspostens systemseitig nicht vorgenommen. Da seitens H&H noch keine entsprechende Anpassung vorgenommen wurde, beabsichtigt FD 20 bis zur Umsetzung eine manuelle Auflösung durchzuführen.
FD 20 wird die notwendigen Auflösungsbuchungen für die vergangenen Jahre manuell durchführen und die Hintergründe der nicht erfolgten Auflösungen klären.
gez. Nicole Mrotzek
Erste Stadträtin
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,6 MB
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