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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0306/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Nach Ratsbeschluss vom 04.12.2024  zur Beschlussvorlage AN/0111/24-002 war das genaue Beschlussverfahren zur Akzeptanzabgabe im Sinne des Niedersächsisches Windenergie- und Photovoltaikanlagenbeteiligungsgesetz (NWindPVBetG) und zur Abgabe nach § 6 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) noch festzulegen.

 

Nach § 4  NWindPVBetG und auch nach Auskunft des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erfolgt die Meldung über die tatsächlich produzierte Strommenge des Vorhabenträgers spätestens ab dem Jahr, das auf die Inbetriebnahme der Anlage folgt. So müsste die Meldung beispielsweise bei einer Inbetriebnahme in 2026 bis zum Ablauf des Jahres 2027 erfolgen. Erst mit dieser Meldung steht die tatsächlich eingespeiste Strommenge und somit die genaue Höhe der Akzeptanzabgabe fest.

 

Die sich daraus ergebene Abgabe wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt (in der Regel das nächste Haushaltsjahr) zu 50% dem Ortsrat zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden dabei als gesondertes Ortsratsbudget eingerichtet und dem Ortsrat zur Verwendung überlassen. Dieses separate Ortsratsbudget unterliegt bei der Verwendung den gesetzlichen Vorgaben des NWindPVBetG, insbesondere den Einschränkungen nach § 5 NWindPVBetG.

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