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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0262/24-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Entscheidung über den Antrag AN/0262/24 wird zunächst zurückgestellt, bis weitere Erkenntnisse vorliegen.

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Sachverhalt:

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) leistet seit mehreren Jahren einen Anteil daran, insbesondere die Sauberkeit und Sicherheit unserer Stadt zu fördern und Ordnungswidrigkeiten zur Ahndung zu bringen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist der bisherige Umfang von fünf Vollzeitstellen ausreichend bemessen. Darüber hinaus unterliegt die Tätigkeit des KOD einem fortlaufenden Controlling, welches keinen weiteren Stellenbedarf erkennen lässt. 

 

Im April 2025 wurde die Zuständigkeit für die Ahndung bestimmter Regelungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) durch die Landesregierung an die Gemeinden übertragen. Die Strafverfolgung obliegt unterdessen weiterhin der Polizei.

 

Für die Kontrolle des KCanG hat sich bisher kein signifikanter zusätzlicher Bedarf an Überwachungskapazitäten ergeben. Jedoch liegen für den Herbst angekündigte Handreichungen des Landes zur Umsetzung dieses Gesetzes, aus denen sich eventuell weitere Anforderungen ergeben, bisher nicht vor. Die Erweiterung des KOD um zusätzliche drei Vollzeitstellen ist auch nach Evaluation dieser neuen Aufgabe insofern zunächst nicht erforderlich. Eine Neubetrachtung erfolgt, sofern dazu weitere Erkenntnisse vorliegen.

 

 

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Anlagen

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