Beschlussvorlage - BV/0242/25
Grunddaten
- Betreff:
-
122. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche Garßen-West“ - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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20.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.12.2025
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes: Ortsteil Garßen
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 4900 m (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: 7619 m²
geplante Nutzungen: Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel
Das Plangebiet Riethkamp 2A ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Der bestehende REWE-Markt im nordöstlichen Teilbereich des Plangebietes befindet sich in einer nicht mehr zeitgemäßen Einzelhandelsimmobilie. Arrondierend sind im westlichen Teilbereich des Plangebietes weitere Einzelhandels- und Gewerbestrukturen vorhanden (Getränkemarkt, Arztpraxis, Bank). Die angestrebte Neuaufstellung des etablierten Einzelhandelsstandortes sieht einen Abriss der bisherigen Einzelhandelsimmobilien des REWE-Marktes vor, um einen zeitgemäßen Lebensmittelvollversorger (REWE) zu errichten. Die weiteren bestehenden Einzelhandels- und Gewerbestrukturen sollen im Bestand erhalten werden.
Für die Planung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes ist die Änderung des Flächennutzungsplans und parallel die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
Die Grundstücksgesellschaft Frankonia Gelle GmbH & Co KG wird das Vorhaben als Vorhabenträgerin umsetzen und ist als Grundstückseigentümer dazu bereit und in der Lage. Die Stadt Celle begleitet die Planungen inhaltlich und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Verfahrensbetreuung wahr.
Die Anhörung des Ortsrates Garßen erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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277,9 kB
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