Beschlussvorlage - BV/0248/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der bestehenden Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds der Stadt Celle.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 71 Klimaschutz
- Beteiligt:
- Oberbürgermeister; 30.1 Justiziariat; Dezernat I; Dezernat III
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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05.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.12.2025
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt die Aktualisierung der Förderrichtlinien sowie des Antragsformulars des Klimaschutzfonds der Stadt Celle wie in den beigefügten Entwurfsdateien.
Die vorgenommenen Änderungen werden mit der Förderperiode 2026 ab dem 01.01.2026 für alle neu eingehenden Anträge wirksam.
Sachverhalt:
Die aktuell gültigen Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds der Stadt Celle bestehen seit dem 01.01.2023. Das Antragsformular wurde letztmalig zur Förderperiode 2023 aktualisiert.
I. Aktualisierung der Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds der Stadt Celle:
Die Nummerierung der einzelnen Punkte der Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds der Stadt Celle wurde im Rahmen einer logischen Fortführung aktualisiert. Die einzelnen förderfähigen Maßnahmen nach Punkt 3 (Förderfähige Maßnahmen) und 4 (Form und Höhe der Förderung) wurde entsprechend der Antragszahlen in der Reihenfolge abgeändert, sodass die Förderbereiche mit den höchsten Antragszahlen zuerst aufgeführt werden.
Der Punkt 4 (Form und Höhe der Förderung) ist grundlegend aktualisiert worden. Es wurden einige ungenaue Formulierungen, die zu Verständnisfragen auf Seiten von Antragsstellern und Antragstellerinnen führten, durch präzisere Ausformulierung detaillierter beschrieben. So wird unter 4.1 zukünftig genau beschrieben, welche Einzelpositionen nicht förderfähig sind, dies betrifft im Besonderen Maße die Personalkosten, die gegenwärtig Gegenstand zahlreicher Nachfragen sind. Zusätzlich wurde detailliert beschrieben, dass Heizkörper grundsätzlich nicht förderfähig sind. Weitere Förderpunkte wurden prägnanter beschrieben, wodurch die Übersichtlichkeit verbessert werden konnte.
Neu in die Förderrichtlinien aufgenommen wurde der Punkt f) (Haushaltsgroßgeräte.) Das Ziel dieses neuen Förderpunktes ist die Teilhabe von Mietern und Mieterinnen an der Umsetzung von lokalen Klimaschutzmaßnahmen. Gegenwärtig ist eine Förderung über die Klimaschutzfonds der Stadt Celle nahezu ausschließlich nur für Objekteigentümer und Objekteigentümerinnen möglich. Die finanziellen Mittel des Klimaschutzfonds sind für diesen neuen Förderpunkt ausreichend.
Der Punkt 4.3 (Sonstige Maßnahmen) wurde aktualisiert und die notwendigen Anforderungen an die Antragsteller detaillierter beschrieben.
Der Punkt 7.3 (Bewilligungsverfahren) wurde aktualisiert und vereinfacht. Zukünftig wird der Nachweis der Energieeinsparung sowie der prognostizierten Treibhausgasreduzierung nur noch für energetische Sanierungsmaßnahmen nach Punkt 4.2c der Förderrichtlinien erforderlich sein. Dies stellt eine Vereinfachung für die Antragsteller dar, da auf eine aufwändige Berechnung für die Treibhausgasreduzierung bei einem Heizungsaustausch verzichtet wird. Diese war häufig nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand und erheblicher Ungenauigkeit durch die Sachverständigen zu erstellen.
Weiterhin wurde die Bezeichnung der Stabsstelle aktualisiert.
II. Aktualisierung des Antragsformulars für den Klimaschutzfonds der Stadt Celle:
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen der Richtlinien des Klimaschutzfonds ist eine Anpassung des Antragsformulars notwendig. Der neu hinzugenommene Förderpunkt wurde in das Formular integriert und die Änderungen übersichtlich eingearbeitet.
Die Änderungen der beiden Dokumente befinden sich im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien in dem Anhang dieser Vorlage.
Auswirkungen für Integration:
Die Fördermittelberatung erfolgt unabhängig von dem sprachlichen Niveau des Antragstellenden. Bei Verständnisschwierigkeiten der Förderrichtlinie aufgrund der vorhandenen begrenzten Sprachkenntnisse erfolgt eine ausführliche Erläuterung in einer leicht verständlichen und angepassten Erklärung. Der Klimaschutzfonds trägt daher zu einer Teilhabe an dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland bei.
Klimaauswirkungen:
Durch die Aktualisierung der Förderrichtlinien wird der potentielle Empfängerkreis für den Erhalt zusätzlicher Fördermittel auf den Kreis der Mieter und Mieterinnen erweitert, wodurch mehr Menschen für den lokalen Klimaschutz motiviert werden können. Dementsprechend wird die lokale Treibhausgasbilanzdurch durch eine Reduktion der Treibhausgasemissionen positiv beeinflusst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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263,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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619,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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169,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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100,8 kB
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