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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0272/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung derStraßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.

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Sachverhalt:

 

Aus Gründen der Gebührenkonstanz und der Planbarkeit für die Gebührenpflichtigen hat der Rat der Stadt Celle am 28.10.2019 beschlossen, die Gebühren für die Straßenreinigung im Rahmen der Vorschriften des NKAG über drei Jahre festzulegen.

 

Auf Basis der Betriebsergebnisse der Jahre 2022, 2023 und 2024, der prognostizierten Kostensteigerungen für die Jahre 2025-2028, sowie der gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 NKAG zu berücksichtigenden Defizite aus den Jahren 2022 – 2024 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Straßenreinigung für die Jahre 2026 - 2028 wie in der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) aufgeführt anzupassen.

 

In § 5 der Satzung (Anlage 2) sind die geänderten Gebührensätze in den jeweiligen Reinigungsklassen entsprechend aufgeführt.

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Anlagen

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