Beschlussvorlage - BV/0331/25
Grunddaten
- Betreff:
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Kommunalwahlen 2026 - Festlegung des Wahltages für die Direktwahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 33.1 Bürgerbüro, Wahlen und Elterngeld
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.12.2025
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Sachverhalt:
Mit der Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen 2026 (KWTVO) hat die niedersächsische Landesregierung den Wahltag für die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen auf den 13. September 2026 festgelegt.
Der Wahltag für die Direktwahl fällt nach der jüngsten Novellierung des NKomVG und NKWG nicht automatisch mit dem für die allgemeinen Neuwahlen bestimmten Wahltag zusammen, sondern ist gemäß § 45b Abs. 2 NKWG von dem Rat der Stadt Celle zu bestimmen.
Die Wahl findet nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NKomVG innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers statt. Die Amtszeit des aktuellen Amtsinhabers endet am 31.10.2026.
Aus Gründen organisatorischer Effizienz und Wirtschaftlichkeit ist die Zusammenlegung der Direktwahl mit den allgemeinen Kommunalwahlen eindeutig vorzugswürdig gegenüber der Bestimmung eines separaten Wahltages. Die Festlegung der Kommunalwahl und der Direktwahl auf einen gemeinsamen Wahltag kann letztmalig am 13.09.2026 stattfinden, soweit der Rat diesen Tag als gemeinsamen Wahltag bestimmt.
Eine potenzielle Stichwahl würde in diesem Falle nach § 45b Abs. 3 NKWG auf den zweiten Sonntag nach der Wahl, also den 27. September 2026 fallen.
