Beschlussvorlage - BV/0332/25
Grunddaten
- Betreff:
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Kommunalwahlen 2026 - Berufung der Gemeindewahlleitung und Stellvertretung für die Kommunalwahlen 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 33.1 Bürgerbüro, Wahlen und Elterngeld
- Zuständigkeit:
- Stadtrat Sebastian Stottmeier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.12.2025
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Sachverhalt:
Gemeindewahlleitung ist grundsätzlich gemäß § 9 Abs. 1 NKWG der Oberbürgermeister und Stellvertreter der jeweilige Stellvertreter im Amt.
Jedoch besteht für die Berufung der Gemeindewahlleitung und ihrer Stellvertretung nach § 9 Abs. 4 NKWG ein Ausschluss für Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Ver- trauenspersonen für Wahlvorschläge. Nach bisherigem Kenntnisstand plant der aktuelle Amtsinhaber erneut für das Amt des Oberbürgermeisters zu kandidieren, sodass seine Berufung wahlrechtlich ausgeschlossen ist.
Der Rat kann gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG stattdessen u. a. Beschäftigte der Gemeinde für die Gemeindewahlleitung berufen. Dies hat sich in der Vergangenheit auch bereits vielfach bewährt. Das Amt dürfen lediglich Beschäftigte wahrnehmen, die keine eigene Kandidatur anstreben oder selbst die Rolle als Vertrauensperson eines Kandidaten wahrnehmen. Herr Stottmeier und Herr Salzsieder erfüllen die Voraussetzungen.
