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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0353/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung für die Planungsleistung der Sanierung der Zugbrückenstraße (541000.7872063) in Höhe von 180.000 €.

 

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Sachverhalt:

 

Die Zugbrückenstraße soll ab dem Haushaltsjahr 2027 saniert werden. Bereits für das Haushaltsjahr 2025 wurden für die zuvor zu leistende Planungsleistung 200.000 € in den Haushalt eingestellt. Am 17.11.2025 haben nun Bietergespräche stattgefunden, aus welchen hervorging, dass die bereits eingestellten Haushaltsmittel die Kosten der Planungsleistung derzeit nicht vollständig decken können. Eine zügige Mittelbereitstellung ist unerlässlich, damit die Planungsleistung in naher Zukunft vergeben werden kann. Sollten die Mittel erst mit der Haushaltsgenehmigung des Doppelhaushalts 2026/2027 zur Verfügung stehen, erhöht sich das Risiko von zeitlich Verzögerungen im Bauablauf und in Folge das Risiko für Kostensteigerungen der Baumaßnahme ungemein.

 

Eine entsprechende Deckung soll aus vorliegenden, verfügbaren Haushaltsmitteln der Maßnahme „Gemeindestraßen, lfd. Ausbau und Erneuerung“ (541000.7872098) in der vollen Höhe von 180.000 € erfolgen.

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