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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0312/25

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Vorwerk

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 I  der Stadt Celle "Celle – Vorwerk/West" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt:

 

Die sich im Erdgeschoss der Gebäude östlich des Vorwerker Platzes Gewerbeflächen stehen seit längerem leer. Hier soll eine Umnutzung zu Wohnraum erfolgen.

Die Flächen stehen teilweise schon seit über 12 Monaten leer und es können keine adäquaten Mieter gefunden werden.

Da der Bedarf an Wohnraum weiterhin vorhanden ist, sollen die Gewerbeflächen nun in ca. 8 Wohneinheiten umgenutzt werden. Dabei steht ein sozialer Wohnungsbau zur Debatte.

 

Um diese Umnutzung zu ermöglichen, ist es erforderlich die Art der baulichen Nutzung des vorhandenen Bebauungsplans von Kerngebiet in Wohnbaufläche zu ändern. Da dies einen Grundzug der Planung betrifft ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

 

Die Beteiligung des Ortsrates Vorwerk erfolgt nach § 94 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) spätestens nach Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

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Klimaauswirkungen:

Grundsätzlich verursacht jegliche bauliche Tätigkeit auch eine Auswirkung auf das Klima. Durch die Nutzung eines Bestandsgebäudes kann diese Auswirkung mit dieser Planung gering gehalten werden.

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