Beschlussvorlage - BV/0366/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan der Stadt Celle Nr. 184 Sch "Erweiterung Baustoffrecycling Scheuen" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.01.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.02.2026
|
Sachverhalt:
Ca. 1 km südwestlich des Ortskerns von Scheuen, Stadt Celle, betreibt die BRG Bauschuttrecycling-Gesellschaft mbH Bodenabbau sowie Bauschutt-Recycling. Die Bodenabbaustätte ist nach dem Nds. Naturschutzgesetz genehmigt. Die ursprünglich befristete Genehmigung für einen Recyclingplatz zur Lagerung und Aufbereitung mineralischer Baureststoffe nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde zwischenzeitlich in eine unbefristete Nutzung überführt. Grundlage dafür war der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Celle, Titel: „Baustoffrecycling Scheuen“, der mit Bekanntmachung vom 21.11.2019 in Kraft trat. Parallel dazu hatte die Stadt Celle mittels der 90. Änderung die planerischen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplanebene geschaffen.
Die nunmehr angestrebte Bauleitplanung dient der Erweiterung der Betriebsstätte in westliche Richtung. Konkret sollen zusätzliche Verkehrs- und Lagerflächen gem. BImSchG i.V.m. 4. BImschV für mineralische Abfälle (u.a. gemischte Bau- und Abbruchabfälle), Grünschnitt, Glas, Holz, Leichtverpackungen sowie im Bereich dieser Flächen die Möglichkeiten zur Errichtung von Bauten geschaffen werden. Diese sollen dem Recycling von belasteten Materialien dienen, sprich AwSV-konforme1 Lagerflächen gewährleisten. Mit der Planung wird der vorhandene, bereits entsprechend geprägte Standort weiter entwickelt. Es werden die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung von Materialien an einem dafür geeigneten Standort geschaffen.
Auslöser und Anlass der Planung ist die zunehmende Nachfrage nach Standorten für die Behandlung / Verwertung von wassergefährdenden Stoffen. Diese muss gemäß AwSV witterungsgeschützt und (teilweise) auf gedichteten Flächen erfolgen, weswegen es hierfür entsprechender baulicher Anlagen bedarf. Vorgesehen sind u.a. drei je ca. 700 bis 1.000 m² Grundfläche umfassende bauliche Anlagen (Großzelte oder entsprechende Hallen / Remisen). Im Kontext hierzu möchte der Betreiber vorsorglich weitere Lager- und Behandlungsflächen vorsehen, so dass eine Erweiterung des bestehenden, baurechtlich abgesicherten Standortes um ca. 100 m in westliche Richtung angestrebt wird. Die Erweiterungsfläche beträgt ca. 1,6 ha.
Mit der Planung einher gehen umfangreiche Anforderungen, die im Verfahrensverlauf abzuarbeiten sind, in Stichworten:
- Überarbeitung des Lärmgutachtens,
- Prüfung der verkehrlichen Anbindung,
- Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes,
- Bewertung von möglichen Emissionen durch Stäube.
Es ist ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB zu erstellen. Grundlage dafür sind weitere Gutachten:
- Artenschutzfachliche Erhebung (erfolgt im Kartierzeitraum 2025) und Bewertung,
- Forstfachliche Bewertung (Waldgutachten),
- Bodengutachten.
Zielsetzung soll neben der Änderung des Flächennutzungsplans die vollständige Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans sein, sprich die Erstellung eines neuen Bebauungsplans für den künftigen Gesamtstandort. Der gesamte Geltungsbereich umfasst somit ca. 4,6 ha.
Die Beteiligung der Ortsrates Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt erfolgt nach § 94 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) spätestens nach Abschluss der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
1 AwSV: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, vgl. § 2 Absatz 9 der AwSV: „Selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder im Bereich öffentlicher Einrichtungen verwendet werden“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
104,7 kB
|
