Beschlussvorlage - BV/0346/25
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Celle "Gebiet zwischen der geplanten Nordtangente, der Straße Tribunalgarten, der Straße Gartenweg, der Randbebauung Hartzerstraße und der Harburger Straße" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Entwurf der Aufhebungssatzung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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29.01.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 39 „Gebiet zwischen der geplanten Nordtangente, der Straße Tribunalgarten, der Straße Gartenweg, der Randbebauung Hartzerstraße und der Harburger Straße" sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Inhalt der Planung: Aufhebung des Bebauungsplans
Lage des Plangebietes: Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 0,8 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes: ca. 3,8 ha
Der Bebauungsplan wurde zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und zur Verbesserung der verkehrlichen Belange aufgestellt. Dadurch sollte eine neue Rechtsgrundlage für die Erschließung, den Aufbau und die Nutzung in diesem Stadtgebietsteil geschaffen werden. Zur Umsetzung des Planungskonzeptes wäre der Abbruch von ca. 90 Altwohnungen entlang der Harburger Straße, der Sackgasse, der Münzstraße sowie des Tribunalgartens erforderlich. In erster Linie hätte die Verbreiterung der Harburger Straße den Abbruch dieser Bebauung erforderlich gemacht.
Für den Bereich südlich der Münzstraße wurde in der Zwischenzeit der Bebauungsplan Nr. 39 (1.Teil) „Westliche Münzstrasse“ aufgestellt, der den Ursprungsplan in Teilen aufhob. Bereits zu diesem Zeitpunkt (Ende 1993) war abzusehen, dass die Verbreiterung der Harburger Straße nicht kommen wird. Die Realisierung der Planungskonzeption ist inzwischen überholt und wird in absehbarer Zeit nicht mehr verfolgt.
Ziel dieses Aufhebungsverfahrens ist es, die Ablösung des überholten Planungskonzeptes zu erreichen und in die Zulassungsvoraussetzungen des unbeplanten Innenbereiches nach § 34 BauGB zu überführen. Dadurch werden in Anbetracht der tatsächlichen Verhältnisse städtebauliche Entwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten eröffnet ohne die Eigenart der näheren Umgebung zu verändern.
Das Plangebiet entspricht dem übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 und verteilt sich auf zwei Aufhebungsbereiche. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) im Verlauf des Bauleitplanverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Klimaauswirkungen: ja
Jede bauliche Tätigkeit verursacht zusätzliche CO2-Äquivalente im Vergleich zur Nullvariante. Die Aufhebung des Bebauungsplans wird voraussichtlich bauliche Tätigkeiten auslösen.
Die Reduzierung der klimarelevanten Auswirkungen erfolgt in erster Linie durch allgemeingültige fachrechtliche Anforderungen an den Bau und den Betrieb von baulichen Anlagen sowie durch die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitskriterien für den unbeplanten
Innenbereich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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654,7 kB
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