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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0010/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

a)    Herrn Brandmeister Holger Meyer mit Ablauf des 12.02.2026 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis bei der Stadt Celle zu entlassen.

 

b)    Herrn Ersten Hauptlöschmeister Malte Gwinner mit Ablauf des 12.02.2026 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis bei der Stadt Celle zu entlassen.

 

c)    Herrn Ersten Hauptlöschmeister Malte Gwinner unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 13.02.2026 bis zum 12.02.2032 zum  Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Altenhagen zu berufen.

 

d)    Herrn Hauptlöschmeister Florian Busse unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 13.02.2026 bis zum 12.02.2032 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Altenhagen zu berufen.

 

e)    Herrn Brandmeister Sven Martens unter erneuter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 02.11.2026 bis zum 01.11.2032 zum  Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Bostel zu berufen.

 

f)     Herrn Ersten Hauptlöschmeister Robert Junkereit unter erneuter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 06.05.2026 bis zum 05.05.2032 zum  stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Bostel zu berufen. 

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Sachverhalt:

 

a)    Herr Meyer bittet um vorzeitige Entlassung aus dem bestehenden Ehrenbeamtenverhältnis zum 12.02.2026, um eine frühzeitige Übergabe an den Nachfolger zu ermöglichen. Gem. § 31 Abs. 1 NBG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG ist der Ehrenbeamte auf sein Verlangen zum beantragten Zeitpunkt  aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

b)    Durch die erfolgte Vorschlagswahl beantragt Herr Gwinner als stellvertretender Ortsbrandmeister die vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis, um als zukünftiger Ortsbrandmeister erneut in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen zu werden. Gem. § 31 Abs. 1 NBG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG ist der Ehrenbeamte auf sein Verlangen zum beantragten Zeitpunkt  aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

c)    Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Altenhagen haben im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 09.01.2026 Malte Gwinner zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Altenhagen vorgeschlagen.

 

d)    Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Altenhagen haben im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 09.01.2026 Florian Busse zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Altenhagen vorgeschlagen.

 

e)    Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Bostel haben im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 16.01.2026 Sven Martens erneut zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Bostel vorgeschlagen.

 

f)     Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Bostel haben im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 19.01.2026 Robert Junkereit erneut zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Celle – Ortsfeuerwehr Bostel vorgeschlagen.

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