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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0369/25

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: --

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt wie folgt:

a) Das Ergebnis der VU (Anlage 1) inkl. Anhang (Anlage 3) gem. § 141 Baugesetzbuch wird beschlossen.

b) Das Ergebnis des ISEK (Anlage 2) wird beschlossen.

c) Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 4) wird beschlossen

d) Vorbehaltlich einer Programmaufnahme werden die zur Gegenfinanzierung der Bund/Land-Mittel erforderlichen städtischen Eigenanteile sowie die anfallenden nicht förderfähigen Kosten langfristig im Haushalt bereitgestellt.

e) Das Fördergebiet wird als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b) und d) BauGB in der in Anlage 5 dargestellten Abgrenzung beschlossen.

f) Die Stadtumbausatzung (Anlage 6) für das Stadtumbaugebiet „huber-Areal und angrenzende Bereiche“ wird beschlossen.

g) Die Verwaltung wird beauftragt die Programmanmeldeunterlagen für das Förderprogram „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ des Stadtumbaugebietes vorzubereiten und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzureichen.

h) Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeiten zu lassen.

 

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Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Einleitungsbeschlusses des Rates der Stadt Celle vom 03.04.2025 gem. § 141 Abs. 3 BauGB, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 48 vom 17.06.2025, wurden die VU durchgeführt und das ISEK erarbeitet.

Das Planungsbüro plan-lokal, hat nach erfolgter Ausschreibung den Zuschlag für die Erarbeitung der Unterlagen erhalten und inzwischen das Ergebnis der VU und das ISEK im Entwurf vorgelegt. Die Bestandsanalysen, Analysenauswertungen, Zielentwicklungen, Maßnahmenentwicklungen und Verfahrensabwägungen werden in den anliegenden Berichten erläutert und dargelegt. Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass aufgrund des engen Zeitplans die Berichte noch im Entwurfsmodus sind und daher noch Rechtschreib-, Grammatik- und Layoutfehler enthalten können. Diese werden zeitnah redaktionell berichtigt werden.

Öffentliche Beteiligungen und die Mitwirkung der Betroffenen gem. § 139 BauGB haben mittels eines Fragebogens an die Eigentümerinnen und Eigentümer und einer öffentlichen Bürgerversammlung am 17.09.2025 in Klein Hehlen stattgefunden. Die Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange gem. § 137 BauGB wurde zur Anfangsphase durchgeführt. Die Beteiligungen sind in der Anlage 3 zusammenfassend beigefügt.

Entsprechend der Ergebnisse von VU und ISEK ist beabsichtigt, empfiehlt das Planungsbüro das Gebiet in der vorgesehenen Abgrenzung (Anlage 5) als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b) und d) BauGB zu beschließen und eine Stadtumbausatzung zu erlassen. Zudem wird empfohlen einen Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für das Programmjahr 2027 zu stellen. Mit der vorliegenden VU und dem ISEK sind die grundlegenden Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllt.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Stadt Celle sich verpflichtet die Ausgaben der Gesamtmaßnahme, die zweckgebundenen Einnahmen, die Zuwendungen des Bundes und Landes sowie die erforderliche Eigenbeteiligung im zu veranschlagen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Ergebnis der vorliegenden VU sowie das ISEK incl. der Anlagen, die Abgrenzung zu beschließen, die geschätzten Gesamtkosten von rd. 7,85 Mio. € (ohne Maßnahmen M 2 - M 4) in der mittelfristigen Finanzplanung einzustellen und ein Stadtumbaugebiet inkl. Stadtumbausatzung zu erlassen. Bei einer Aufnahme in das Förderprogramm werden 2/3 der förderfähigen Kosten durch Bund und Land übernommen.

 

 

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Anlagen

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