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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0334/25-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

1.       Der Verwaltung ist der Sachverhalt grundsätzlich bekannt. Nach Eingang der Hinweise wurde der Vorfall geprüft und eine fachliche Begutachtung veranlasst.

2.     Das eingesetzte Material ist nach den vorliegenden Prüfungen kein unsortierter Bauschutt, sondern ein zertifiziertes Recyclingprodukt (REC-Material). Dieses Produkt hat die erforderlichen Voruntersuchungen durchlaufen und entspricht den technischen Anforderungen für den Einsatz als Wegebaumaterial. Die zuständige Fachstelle und die hinzugezogene Prüfinstanz UBB haben die Eignung des Materials bestätigt.
UBB: „Von den bodenfremden Bestandteilen, die dort gefunden wurden, geht keine Gefährdung aus, weder für die Umwelt noch für Mensch oder Tier. Sofortmaßnahmen sind daher nicht notwendig. Ein Austausch des Materials oder eine zusätzliche Abdeckung wären völlig unverhältnismäßig.“

3.       Ähnliches Material wurde im Bereich Wietzenbruch „Alter Damm“ eingesetzt.

4.       Die UBB kommt zu dem Ergebnis, dass von den festgestellten bodenfremden Bestandteilen keine Gefährdung für Umwelt, Mensch oder Tier ausgeht. Vor diesem Hintergrund sind sofortige Sofortmaßnahmen nicht erforderlich. Ein Austausch des Materials oder eine zusätzliche Abdeckung würde nach fachlicher Einschätzung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Da es sich nicht um eine nachweisbare Umweltverschmutzung handelt, sind derzeit keine weiteren akuten Maßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung behält die Situation jedoch im Blick und wird bei neuen Erkenntnissen oder abweichenden Befunden unverzüglich handeln.

5.       Da nach einer fachlichen Bewertung, keine weitergehenden Maßnahmen angeordnet wurden, entstehen aus heutiger Sicht keine zusätzlichen Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Einsatz zertifizierter REC-Produkte im Sinne der Ressourcenschonung und gemäß der geltenden Ersatzbaustoffverordnung grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Der Einsatz ortsnah gewonnener Recyclingmaterialien reduziert den Bedarf an Natursteinabbau und die damit verbundenen Transport- und Energieaufwendungen. Ein sehr geringer Anteil an Fremdmaterialien kann technisch nicht in allen Fällen vollständig ausgeschlossen werden; die Vorteile des Recyclings überwiegen nach Einschätzung der UBB jedoch.

Die Bauhöfe haben bei den durchgeführten Maßnahmen die geltenden Regelwerke beachtet und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Auch die Wirtschaftlichkeit ist ein wichtiger Faktor, da das REC Material rund 10,00 €/t günstiger ist, als Natursteinmaterial.

Die Verwaltung hat zur Kenntnis genommen, dass das eingesetzte REC-Material nicht den Erwartungen eines Teils der Bevölkerung entspricht. Über die soweit geltenden Regeln hinaus, wurden die Rahmenparameter für anzulieferndes REC Material verfeinert, sodass diese subjektive Häufung von Fremdstoffen, möglichst gering gehalten wird.
Für künftige Sanierungen von Wirtschaftswegen wird die Verwaltung daher wieder vermehrt Material eines anderen Lieferanten verwenden. Im Bereich von Naturschutz- und Wasserschutzgebieten, werden grundsätzlich nur Natursteinmaterialien verwendet.

Die Verwaltung bleibt im Austausch mit der UBB und den zuständigen Fachstellen. Sollten weitere Hinweise oder belastbare Befunde vorgelegt werden, werden diese umgehend geprüft und erforderliche Maßnahmen eingeleitet.

 

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Anlagen

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