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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0004/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Bezuschussung von Anträgen aus dem Klimaschutzfonds Celle, die als Notfälle außerhalb der Antragsfrist im Jahr 2025 angenommen wurden.

 

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Sachverhalt:

Der Klimaschutzfonds Celle ist ein wesentliches Instrument des vom Rat im Jahre 2012 beschlossenen Klimaschutzkonzepts der Stadt Celle und wird seit 2011 zur finanziellen Förderung privater und öffentlicher Maßnahmen mit Klimaschutz-Relevanz genutzt.

 

Gemäß Punkt 6.2 der Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds der Stadt Celle können Anträge an den Klimaschutzfonds vom 01.01. bis einschließlich 31.05. eines jeden Jahres gestellt werden.

 

Punkt 6.8 der Förderrichtlinien erlaubt in Ausnahmefällen bei „Projekten mit hoher Dringlichkeit und besonderer zeitlicher Bindung‘ im Einzelfall auch eine Förderung außerhalb der Antragsperiode.

 

Im Jahr 2025 wurden außerhalb der regulären Antragsfrist die folgenden 8 Anträge als Notfälle angenommen.

 

I. Antragsnummer 2477: Energetische Teilsanierung aufgrund eines undichten Daches.

 

II. Antragsnummer 2478: Energetische Teilsanierung aufgrund undichter Fenster.

 

III. Antragsnummer 2479: Energetische Teilsanierung aufgrund eines undichten Daches.

 

IV. Antragsnummer 2480: Energetische Teilsanierung aufgrund undichter Fenster.

 

V. Antragsnummer 2481: Energetische Teilsanierung aufgrund undichter Fenster.

 

VI. Antragsnummer 2482: Energetische Teilsanierung aufgrund undichter Fenster.

 

VII. Antragsnummer 2483: Energetische Teilsanierung aufgrund undichter Fenster.

 

VIII. Antragsnummer 2484: Energetische Teilsanierung (Dach- und Fenstersanierung) aufgrund eines undichten Daches.

 

Bei allen aufgeführten Anträgen wurde durch die entsprechende Fachfirma die besondere Notlage nachgewiesen, sodass mit der Umsetzung der beantragten Maßnahme nicht bis zu der Antragsperiode im Jahr 2026 gewartet werden konnte.

 

Insgesamt wurden 17.337,00 € finanzieller Mittel zur Förderung beantragt, denen ein Investitionsvolumen von insgesamt 196.349,55 € gegenüber steht.

 

Aufgrund nicht ausgeschöpfter Mittel aus der Förderperiode 2025 können die oben aufgeführten Notfälle vollständig aus dem Klimaschutzfonds der Förderperiode 2025 bezuschusst werden.

 

Finanzielle Mittel aus der Förderperiode 2026 des Klimaschutzfonds der Stadt Celle werden nicht beansprucht.

 

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Auswirkungen für Integration:

 Durch die Ablehnung des Prüfauftrags ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die vorhandenen Integrationsmaßnahmen.

 

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Klimaauswirkungen:

 Durch die Gewährung der Bezuschussung der vorgestellten Notfälle wird entsprechend dem evaluierten, integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Celle, die lokale Treibhausgasbilanz durch eine Reduktion der Treibhausgasemissionen positiv beeinflusst.

 

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