Mitteilungsvorlage - MV/0008/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse der Standortkonzepte für Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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12.03.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Die Verwaltung lässt derzeit durch das Planungsbüro nwp Standortkonzepte für Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen erstellen. Aktuell liegen die vorläufigen Ergebnisse dieser Konzepte vor.
Für den Teil der Windenergieanlagen (WEA) ist durch den Betreiber ein Repowering vorgesehen. D.h. die vorhandenen drei WEA sollen durch leistungsfähigere Anlagen ersetzt und durch weitere Anlagen in der näheren Umgebung ergänzt werden. Dies wird ggfs. durch Bauleitplanverfahren begleitet.
Da im Landkreis Celle die Flächenziele für 2027 schon erreicht sind bzw. für 2032 voraussichtlich erreicht werden, besteht für die Stadt Celle kein Zwang weitere Windenergiegebiete auszuweisen.
Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen besteht keine gesetzliche Flächenvorgabe. Das Land Niedersachsen hat sich im Niedersächsischen Klimagesetz das Ziel gesetzt, die Erzeugung von Strom in Freiflächenanlagen auf 0,5 % der Landesfläche im Jahr 2033 zu steigern und die installierte Leistung der Anlagen von derzeit 5,1 GW auf 65 GW im Jahr 2035 zu erhöhen.
Auf das Gebiet der Stadt Celle übertragen, würde dies eine Fläche von ca. 88 ha bedeuten.
Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich eine Darstellung im Flächennutzungsplan sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Nur Anlagen in einem Korridor mit 200 m Abstand zu Autobahnen und übergeordneten Schienenwegen sowie gewisse landwirtschaftliche Anlagen bis 2,5 ha sind nach § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert zulässig.
Mit den laufenden Bauleitplanverfahren zu den Photovoltaikanlagen in Scheuen, Wietzenbruch und Bostel befinden sich insgesamt ca. 59,3 ha Bruttogesamtfläche in der Aufstellung.
In der Untersuchung wurden erhebliche Potenziale in den privilegierten Flächen entlang der Bahnstrecke ermittelt.

Nach Abzug der Flächen in denen untersuchte Faktoren einer Nutzung entgegenstehen, bleibt ein Potenzial von 245,9 ha im Schienenkorridor.
Dieses Potenzial übersteigt den rechnerisch für die Stadt Celle erforderlichen Flächenbedarf von ca. 88 ha deutlich. Eine planerische Ausweisung von Flächen außerhalb des Schienenkorridors ist daher nicht erforderlich.
