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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0017/26-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Vor 15 Jahren hat der Rat den Bau des Bauhofs genehmigt. Wann wird er endlich fertiggestellt und zu welchen Gesamtkosten? Wie hoch sind die Kostenüberschreitungen bzw. Abweichungen zu den ursprünglichen genehmigten Beträgen und Kostenschätzungen?

Aufgrund des Hochwasserereignisses 2023/24 und der damit aufgetreten und aufgedeckten Mängel, die aktuell sukzessive abgearbeitet werden, ist es sehr schwer einen konkreten Termin zu benennen. Dies liegt vor allem daran, dass nicht einfach eine Mängelbeseitigung durch geeignete Fachfirmen durchgeführt werden kann, sondern die Ursprungsfirmen zunächst im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht zur Nacherfüllung aufgefordert werden müssen. Und dies ist ein sehr zeitaufwändiger Vorgang. Nach derzeitigem Planungsstand sollen die Mängel bis Mitte 2027 abgestellt und der Bauhof in Nutzung gehen – sofern alles gut verläuft.

 

Der Anfangs im Jahr 2012 bzw. seinerzeit ermittelte Bedarf inkl. dazugehöriger Kosten (13,4 Mio. €) ist im Laufe der fortschreitenden Planungen notwendigerweise angepasst worden, so dass hier kein objektiver Vergleich mit den Ursprungskosten durchgeführt werden kann. Ebenso hat es durch die Bauzeit bedingte Kostensteigerungen gegeben. Außerdem sind noch weitere Punkte wie bspw. Abriss der Fahrzeughallen A + C sowie die Denkmalthematik Fahrzeughalle B hinzugekommen, so dass auch diesbezüglich der damalige Umfang mit dem aktuellen nicht verglichen werden kann.

 

Insgesamt sind die damals veranschlagten Projektkosten vergleichbar und im Rahmen mit den aktuellen Kosten in Höhe von ca. 17,4 Mio. €.

 

Die Baukostensteigerung laut statistischem Bundesamt lag von 2021 bis 2025 bei 33,9 %. Unter Berücksichtigung dieser Kostensteigerung lägen die ursprünglich angenommenen Kosten von 13,4 Mio. € heute also bereits bei 17,9 Mio. €.

 

 

 

2. Wie haben sich die Investitionskosten auf dem Standort Hohe Wende seit 2011 entwickelt? Stellen Sie bitte detailliert die jährlichen Investitionen dar.

Wie in Antwort 1 beschrieben hat es eine Kostenentwicklung aufgrund fortschreitender Planungen und Anpassungen des Bedarfs gegeben. Außerdem ist auch erst geplant und dann gebaut worden. Vor diesem Hintergrund ist es selbstverständlich nicht möglich die Investitionskosten seit 2011 detailliert jährlich aufzuschlüsseln, da es diese Kosten so ja nicht gegeben hat.

 

3. Wie rechtfertigen Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern des Bauhofs die weiterhin und seit mindestens 2010 unhaltbaren Zustände des Sozialgebäudes am Standort Neuenhäusen?

Aufgrund der Tatsache, dass die vorhandenen und auch die Vielzahl der Mängel am Bauhof erst – und vielleicht auch glücklicherweise – durch das Hochwasserereignis 2023/24 aufdeckt worden sind (Stichworte: verdeckte Mängel) und der Umzug in den neuen Bauhof für das Frühjahr 2024 vorgesehen war, hat es bis dahin keine nennenswerte bzw. nur notwendige Aktivitäten an den alten Standorte gegeben.

 

Nach Kenntnisnahme darüber, dass sich der Umzug mittelfristig verschiebt, sind unverzüglich Maßnahmen – auch in enger Zusammenarbeit mit dem GUV – ergriffen worden, um die Situation an den alten Standorten, vornehmlich in Neuenhäusen, zu verbessern.

 

4. Warum ist der Neubau des Sozialgebäudes auf der Hohen Wende bis heute nicht bezugsfähig?

Anmerkung: Eigentlich ist das ein Verwaltungs- und Sozialgebäude und nicht vorrangig ein Sozialgebäude. Durch das Hochwasserereignis 2023/24 sind eine Vielzahl von Mängeln – teilweise auch verdeckte Mängel – aufgedeckt worden, die nach aktueller Kenntnislage und Einschätzung der Stadtverwaltung aufgrund von Fehlern in der Planungsphase, Versäumnisse in der Objektüberwachung und Mängeln in der Ausführung zurückzuführen sind. Diese Mängel, die Verursacher und mögliche Zusammenhänge sind in den vergangenen Monaten detailliert aufgearbeitet und dokumentiert worden – hierzu wurde auch regelmäßig im nicht-öffentlichen Teil des ASBL berichtet.

 

Nun werden die Mängel abgearbeitet. Da ein Großteil der beauftragten Firmen – glücklicherweise – noch in den vertraglichen Gewährleistungsfristen sind, müssen diese nach und nach zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Dies bedeutet aber auch gleichzeitig, dass hier in der Regel und bestenfalls keine zusätzlichen Kosten anfallen.

 

5. Ist es richtig, dass durch das Hochwasserereignis 2023/24 die Bodenplatte des Sozialgebäudes durchfeuchtet ist und es danach zur Schimmelbildung kam?

Nein. Aufgrund mangelhafter Abdichtungen am Gebäude und einer mangelhaften Drainage ist Wasser durch das Hochwasserereignis 2023/24 in die Baukonstruktion hineingelaufen, was zu den genannten Durchfeuchtungen und den weiteren Folgeschäden (z.B. Schimmelbildung im Fußbodenbereich oberhalb der Bodenplatte) geführt hat. Außerdem sind dadurch erst die vielen und vor allem verdeckten Mängel aufgedeckt worden.

 

6. Was wurde bis heute an Sanierungen durchgeführt und wer ist verantwortlich?

Nach dem Auftauchen der Mängel lag der Fokus erst auf einer vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation, Suche nach Verantwortlichen und Festlegung einer Lösungsstrategie. Diese Punkte sind im Großteil abgeschlossen.

Erste Mängel werden jetzt abgestellt und zwar die Erneuerung des Fußbodens bzw. Beseitigung der ersten Feuchteschäden. Hier werden aktuell Leistungsverzeichnisse erstellt und notwendige Vergaben durchgeführt. Der Beginn der Arbeiten ist für 05/2026 geplant. Mehr dazu im nicht-öffentlichen Teil.

 

 

 

7. Wurden vor Baubeginn alle Aspekte, insbesondere die Bodengegebenheiten an der Hohen Wende in der Ausschreibung berücksichtigt?

Der damals beauftragte Generalplaner hat im Zuge seiner Planungen alle notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen gehabt; sofern es hier Aufklärungsbedarf oder zusätzlicher Informationen bedarf, lag und liegt es im Verantwortungsbereich der eingeschalten Planer diese entsprechend (ggf. über den Auftraggeber) einzuholen.

 

8. Wurde der Bauprozess durch die Bauverwaltung vor Ort begleitet und in welcher Weise wurde die Kontrolle dokumentiert?

Ja. Es hat eine Projektsteuerung (Bauherrenvertretung) im Rahmen der Planungs- und Bauphase mit entsprechenden Besprechungen und Terminen gegeben, an den die zuständigen Mitarbeiter/-innen der Stadt nachweislich teilgenommen haben.

 

WICHITGE ERGÄNZUNG:

Bei Planungen und Objektüberwachungen durch externe beauftragte Architekten und Ingenieure – sogenannte freiberuflich Tätigkeit (FbT) – liegt die Verantwortung für die korrekte und fehlerfreie Planung und wie auch die Überwachung ausführender Firmen beim FbT, so dass am Ende ein mangelfreies Werk entsteht. Dies muss betont werden: Der Architekt schuldet ein mangelfreies Werk!!!

 

Dem Auftraggeber (hier: Stadt Celle) obliegt – vornehmlich aus haushaltsrechtlichen Gründen - eine gewisse und stichprobenartige Überwachungspflicht. Dieser ist der Stadt bzw. die Bauverwaltung nachgekommen. Und gerade bei Bauvorhaben mit speziellen technischen Anlagen wie bspw. Druckluft-, Förder- oder Küchentechnik, Gebäudeautomation, medizinische Gasen oder Flugfeldbefeuerungsanlagen sind Spezialkenntnisse notwendig, die im Regelfall bei Mitarbeiter/-innen einer kommunalen Bauverwaltung eher nicht vorhanden sind. Daher, aufgrund des Umfangs der Baumaßnahmen und auch aufgrund des eingesetzten Personals, kann hier auch nur stichprobenartig und auf Plausibilität geprüft werden.

Unberührt bleiben davon die sogenannten nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben „Bestellen – Bezahlen – Abnehmen – Rechtsstreitigkeiten“, wobei auch hier der FbT notwendige Tätigkeiten fach- und sachgerecht vorbereitet oder begleitet.

 

9. Welche Folgekosten, wie a) Nutzungsverlust des Standorts Hohe Wende; b) Kosten am jetzigen Standort (z.B. Zelte und deren Dauerbeleuchtung) und c) laufende Kosten an der Hohen Wende sind seitdem entstanden und zu erwarten?

Alle bereits entstandenen und zukünftig entstehenden Kosten werden erfasst. Detaillierte Ausführungen hierzu werden aufgrund rechtlicher Verfahren im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gemacht. 

 

10. Welche Kosten kommen durch Sanierung, Interieur etc. bis zum endgültigen Bezug weiter auf uns zu?

Siehe Frage / Antwort bei Nr. 9

 

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Anlagen

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