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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0036/26

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Altstadt/ Blumlage

Neuenhäusen

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt Celle beschließt die anliegende aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht für das  Sanierungsgebiet Allerinsel Celle.

2. Der Rat der Stadt Celle bestätigt die Absicht, die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Allerinsel“ weiterhin durchzuführen.

3. Die Stadt Celle erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebaufördermittel des Landes bzw. Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme „Allerinsel“ aufzubringen.

4. Der Rat der Stadt Celle beschließt die Verlängerung des Durchführungszeitraumes des Sanierungsgebietes "Allerinsel Celle" um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2031. 

5. Die Satzung der Stadt Celle über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Allerinsel Celle" wird entsprechend der Anlage beschlossen.

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Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 die letzte Änderung der Sanierungssatzung für die Allerinsel beschlossen. Darin wurde die Sanierungszeit auf den 31.12.2027 festgesetzt. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht  (KoFi) wurde mit Ratsbeschluss vom 13.06.2024 dahingehend angepasst, als der Kostenrahmen für bereits begonnenen Maßnahmen (Schützenplatz , Schützenmuseum, Endausbau der Straßen um den Hafen) erhöht wurde. Diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen bzw. werden im Frühjahr diesen Jahres beendet (Endausbau Hafen).

 

Zu den wenigen Maßnahmen, die noch umzusetzen waren, gehört die Förderung der Kinderkrippe, die durch die allerland Immobilien GmbH errichtet wurde. Hierfür waren Fördermittel in Höhe von 1,5 Mio. € (Pos. 3.2.3)  vorgesehen. Die Verwaltung hat trotz intensiver  Bemühungen keinen Fördervertrag mit der allerland Immobilien GmbH abschließen können. Die allerland Immobilien GmbH hat schließlich die geplante Förderung abgelehnt.

 

Die Entscheidung der allerland Immobilien GmbH erfordert eine Neuausrichtung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, um einem Verlust von Fördermitteln entgegen zu wirken. Der Sachverhalt wurde bereits mit Vertreterinnen des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) erörtert. Seitens des ArL wurde klargestellt, dass eine Neuaufnahme von Maßnahmen nicht möglich sei. Lediglich Maßnahmen, die aufgrund von Einsparungen  in der Vergangenheit aus der KoFi gestrichen wurden oder eine Aufstockung von bereits laufenden Maßnahmen sei denkbar.

Auf der Grundlage dieser Prämisse hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Sanierungsträger (BauBeCon Sanierungsträger GmbH) folgende Maßnahmen herausgearbeitet, die für eine Umverteilung der Fördermittel in Betracht kämen. Die KoFi (Anlage 2) enthält darüber hinaus weitere auf diesen Veränderungen basierende Kostenanpassungen, redaktionelle Anpassungen sowie auch Änderungen, die sich aus dem Abschluss von Maßnahmen ergeben.

1. Der Tag der Städtebauförderung 2026 (9.-10.05.) soll mit einem Hafenfest verbunden werden. Die Position Öffentlichkeitsarbeit wird um 30.000 € erhöht (Pos. 1.1.1).

2.  Im Hinblick auf die Klimaresilienz sollen im Bereich der Hafentreppe Ost Sonnenschutzmaßnahmen installiert werden und die Fläche allgemein zur Erholung gerade bei hohen Temperaturen attraktiver gestaltet werden. Hierfür sind 300.000 € vorgesehen (Pos. 2.5.2).

3.  Herstellung einer Grünanlage als Verbindung Hafenstraße-Allerauenpark (westlich der neu erstellten Gebäuderiegels der allerland Immobilien GmbH) mit Kosten von 200.000 € (Pos.2.5.7). 

4.  Um die Aufenthaltsqualität weiter zu steigern, soll eine qualitätsvolle Beleuchtung/Kunst im öffentlichen Raum geschaffen werden. Welche Standorte dafür geeignet sind, wird noch geprüft. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei im Sinne des bewussten Umgangs mit Ressourcen auf der Verwendung von energieeffizienten Leuchtmitteln bzw. nachhaltigen Baustoffen. Hierfür sind 60.664 € vorgesehen (Pos. 2.5.13).

5. Die Umgestaltung des Eingangsbereiches war schon in der Vorbereitenden Untersuchung als auch im ISEK ein wichtiges Ziel. In den vergangenen Jahren wurde im Übergang zur Altstadt mit der Maßnahme "Umgestaltung Eingang Ost" Aufenthaltsflächen geschaffen. In Ergänzung dazu bietet sich nun die Gelegenheit, aus der Altstadt kommend, an der Neumarktbrücke diesen Ansatz zu vervollständigen und eine Aufenthaltsfläche direkt am Wasser (Stufenwehr) zu realisieren. Hierfür sind 300.000 € vorgesehen (Pos. 2.5.15).

6. Bau des Allerauenpfades (südwestlicher Bereich der Allerinsel). Hierfür waren bisher aus Kostengründen nur Planungskosten in Höhe von 150.000 € veranschlagt. Für die Baumaßnahme ist eine Erhöhung der Mittel um 600.000 € vorgesehen (Pos.2.7.2) .

Nach Beschluss des Rates über die zu aktualisierenden Maßnahmen folgt die Meldung der geänderten KoFi an das ArL und das nds.  Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW). Erst nach Genehmigung der KoFi kann mit der Umsetzung der "neuen" Maßnahmen begonnen werden. Ein förderrechtlich korrekter Abschluss mit Abrechnung aller Maßnahmen bis zum derzeit festgelegten Sanierungsende am 31.12.2027 ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht realistisch.

Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme können bereits bewilligte Maßnahmen im förderrechtlichen Zeitraum weiter abgewickelt werden (Verpflichtungen eingehen, Aufträge erteilen, Leistungen abschließen, Rechnungen einreichen). Der förderrechtliche Zeitraum aus der Mittelstreckung endet am 31.12.2031 (letztes Bewilligungsjahr 2025 zzgl. weitere 6 Jahre).

Voraussetzung ist, dass die Allerinsel Celle weiterhin als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet ausgewiesen ist. Dazu ist die Verlängerung der Sanierungssatzung bis zum 31.12.2031 erforderlich.

 

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Anlagen

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