Beschlussvorlage - BV/0372/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung veralteter Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ausgewählten Bebauungsplanverfahren im Ortsteil Lachtehausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Zuständigkeit:
- Stadtbaurätin Elena Kuhls
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ortsrat Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen
|
Anhörung
|
|
|
|
04.03.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.03.2026
| |||
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.03.2026
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt, folgende Beschlüsse zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen aufzuheben:
- Beschluss (Az. 61.26b.5Lhs) zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Lhs „Am Tiergarten“
- Beschluss vom 02.02.1993 (Az. 61.26b.7Lhs) zur 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 Lhs „Freitagsgraben“
Sachverhalt:
Für das gesamte Stadtgebiet befinden sich derzeit formell etliche Bebauungspläne im Verfahren, deren Aufstellungsbeschlüsse 25 Jahre oder älter sind und die nicht weitergeführt und abgeschlossen wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Beschlüsse per Ratsbeschluss aufzuheben und damit eingestellte Bebauungsplanverfahren formell zu bereinigen. Die aufgehobenen Aufstellungsbeschlüsse werden künftig nicht mehr im Geoportal dargestellt, was die Übersichtlichkeit und Nutzbarkeit deutlich verbessert.
Im Zuge dieser Beschlussvorlage wurden die förmlich eingeleiteten, aber nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren im Ortsteil Lachtehausen analysiert. Die übrigen Ortsteile werden bzw. wurden sukzessive überprüft.
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Lhs „Am Tiergarten“
Der Rat der Stadt Celle hat (Az. 61.26b.18) den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 Lhs „Am Tiergarten“ gefasst.
Der nördliche Teil des Plangebietes war als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt worden. Anlass für die Änderung des Bebauungsplans war das Ziel, Teile dieser Fläche einer baulichen Nutzung zuzuführen.
Inzwischen wurde die 2. Änderung desselben Bebauungsplans durchgeführt und die entsprechenden Teilbereiche bebaut. Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich.
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 Lhs „Freitagsgraben“
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 02.02.1993 (Az. 61.26b.7Lhs) den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 Lhs „Freitagsgraben“ gefasst.
Im Bebauungsplan ist ein Mindestabstand von 14,80 m zur Wittinger Straße festgesetzt. Daraus ergeben sich teilweise nur sehr kleine Baufenster auf verhältnismäßig großen Baugrundstücken. Im Wege der Änderung des Bebauungsplans sollte die Baugrenze zur Wittinger Straße verschoben und so das Baufenster vergrößert werden.
Der in Rede stehende Bereich ist inzwischen vollständig bebaut. Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung daher nicht erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
387,5 kB
|
