Beschlussvorlage - BV/0057/26
Grunddaten
- Betreff:
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Übertragung der Anteile an der Stadtwerke Celle Netz GmbH auf die Stadtwerke Celle GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 Stab Beteiligungsmanagement
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage; Sicherung der Einflussnahme auf städtische Beteiligungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Erwerb von 74,9 % der Anteile der Celler Parkbetriebe GmbH an der Stadtwerke Celle Netz GmbH durch die Stadtwerke Celle GmbH in Höhe von EUR 74.900.
Die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Celle GmbH wird angewiesen, die Kapitalerhöhung des Stammkapitals der Stadtwerke Celle Netz GmbH durch die Celler Parkbetriebe GmbH von derzeit EUR 51.000 auf EUR 100.000 durch
a) Einzahlung der Celler Parkbetriebe GmbH in Höhe von EUR 23.900 sowie durch
b) Aufnahme der enercity AG durch Einzahlung von in Höhe von EUR 25.100
zu billigen.
Die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Celle GmbH wird ferner angewiesen, dem Erwerb von 74,9 % der Anteile der Celler Parkbetriebe GmbH an der Stadtwerke Celle Netz GmbH durch die Stadtwerke Celle GmbH in Höhe von EUR 74.900 zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Celler Parkbetriebe GmbH hat am 20.03.2025 mit der Stadtwerke Celle Netz GmbH eine Netzgesellschaft als 100-prozentiges Tochterunternehmen gegründet. Eingetragen im Handelsregister wurde diese Gesellschaft am 30.05.2025. Die Gründung erfolgte mit dem Ziel, dass die Netzgesellschaft sich um die Ende 2026 auslaufenden Konzessionsverträge für Strom und Gas bei der Stadt Celle bewirbt. Für die angestrebte Partnerschaft der Stadtwerke Celle GmbH mit der enercity AG Hannover wurde zuvor beim Bundeskartellamt ein sogenanntes Zusammenschlussvorhaben angemeldet. Das Kartellamt hat den Zusammenschluss beider Unternehmen fusionskontrollrechtlich überprüft und im Dezember 2025 dahingehend genehmigt, dass das Gemeinschaftsunternehmen Stadtwerke Celle Netz GmbH durch die enercity AG und die Stadtwerke Celle GmbH gegründet werden darf.
Um den Beitritt der enercity AG zur Netzgesellschaft zu realisieren, wurde das Stammkapital der Gesellschaft auf EUR 100.000 erhöht und mit einem Anteil von 74,9 Prozent und EUR 74.900 auf die Stadtwerke sowie mit einem Anteil von 25,1 Prozent und EUR 25.100 auf die enercity AG aufgeteilt. Der Beschluss hierüber wurde am 16.02.206 in der Gesellschafterversammlung der Celler Parkbetriebe GmbH, deren Tochterunternehmen die Netzgesellschaft ist, getroffen.
Im nächsten Schritt ist vorgesehen, die Gesellschaftsanteile an der Stadtwerke Celle Netz GmbH von der Celler Parkbetriebe GmbH auf die Stadtwerke GmbH zu übertragen. Gem. § 58 Abs.1 Nr. 11 Nierdersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) entscheidet der Rat über den Erwerb der Anteile. Mit dem Erwerb von 74,9 Prozent der Anteile bleibt die kommunale Mehrheitsbeteiligung an der Stadtwerke Celle Netz GmbH erhalten. Die Netzgesellschaft wird damit als Tochterunternehmen der Stadtwerke Celle GmbH installiert.
Diese Entscheidung ist gem. § 152 Abs. 1 Nr. 8 NkomVG der Kommunalaufsicht nach Beschlussfassung anzuzeigen.
Die Zielstruktur sieht gemäß des geschlossenen Konsortialvertrages zwischen der Stadtwerke Celle GmbH und der enercity AG wie folgt aus:
