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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0086/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

  1. die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Celle

 

  1. die als Anlage 2 beigefügte Entgelttabelle 2026/2027 als Anlage zur Entgeltordnung.

 

 

 

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Sachverhalt:

 


Die Entgelte für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sind entsprechend der Kostenentwicklung jährlich anzupassen. Zur besseren Übersichtlichkeit und einfacheren Fortschreibung werden die festgelegten Beträge künftig in einer Anlage zur Entgeltordnung (Entgelttabelle 2026/2027) dargestellt.

 

Die vom Rat am 03.12.2025 beschlossene Reduzierung der Eigenbeteiligung der Eltern von 15 auf 10 Prozent ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 wird hiermit zugleich umgesetzt.

 

 

Anpassung der Hortentgelte

 

Mit der Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wurde ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt.

 

Konkret wurde § 24 SGB VIII dahingehend erweitert, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst alle Kinder der 1. Klassenstufe einen kostenfreien Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung mit ganztägigem Angebot erhalten.

Dieser Anspruch wird in den Folgejahren stufenweise ausgeweitet:

2027/2028: Anspruch für 1. und 2. Klassen

2028/2029: zusätzlich 3. Klassen

2029/2030: vollständige Umsetzung für alle Grundschulklassen

Der Anspruch umfasst eine Betreuung im Umfang von bis zu 8 Stunden täglich an Werktagen sowie in den Schulferien.

 

Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit gesetzlich zuständig für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist der Landkreis Celle. Die daraus resultierende Verpflichtung zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots liegt somit originär beim Landkreis.

Zwischen dem Landkreis Celle und der Stadt Celle wird derzeit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorbereitet, mit der die Stadt Celle künftig die operative Wahrnehmung dieser Aufgabe im Stadtgebiet übernimmt. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs während der Schulzeit erfolgt im Schuljahr 2026/27 durch eine Kombination der bestehenden Ganztagsbetreuung sowie der bestehenden Hortstruktur.

Für die Ferienbetreuung der Grundschulkinder mit Rechtsanspruch wird eine in der Erstellung befindliche Satzung des Landkreises maßgeblich sein.

 

Die Einführung des Rechtsanspruchs sowie die veränderte Aufgabenverteilung zwischen Landkreis und Stadt machen eine grundlegende Überarbeitung der Hortentgelte erforderlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat II

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

365100-3461400

365100-4318190

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

2026

-40.000,-

2026

48.000,-

2027

-96.000,-

2027

114.000,-

     

     

 

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

2026                   - 88.000,-

2027                   -210.000,-

 

 

 

 

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Anlagen

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