Beschlussvorlage - BV/0042/26-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Kulturförderung der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Kultur
- Zuständigkeit:
- Erste Stadträtin Nicole Mrotzek
- Ziele:
- Schärfung des kulturellen Profils; Erhalt des bürgerschaftlichen Engagements
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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21.05.2026
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Kunst und Kultur leisten einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Identitätsbildung sowie zur Attraktivität und Lebensqualität der Stadt Celle. Die Stadt Celle fördert seit vielen Jahren kulturelle Projekte im Rahmen einer Projektförderung. Um Trans-parenz, Planungssicherheit und Gleichbehandlung der Antragstellenden sicherzustellen, ist die Einführung einer einheitlichen Kulturförderrichtlinie erforderlich.
Bislang erfolgte die Vergabe von Fördermitteln auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie der Stadt Celle über die Gewährung von Zuwendungen. Die Richtlinie zur Kulturförderung trägt dazu bei, eine transparente, rechtssichere und nachvollziehbare Vergabepraxis zu gewährleisten und stärkt die kulturelle Vielfalt.
Zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke gibt es seitens der Verwaltung folgendes anzumerken: Punkt 1 wurde in umformulierter Form aufgenommen. Für Punkt 2 gilt es zu beachten, dass die Antragstellenden für eine angemessene Honorierung bzw. Vergütung der Leistungen der Künstlerinnen und Künstler verantwortlich zeichnen. Auf die Aufnahme wurde daher verzichtet. Der Punkt 3 findet sich mit gleicher inhaltlicher Aussage und Bedeutung bereits in dem Entwurf (Punkt 10 „Abweichende Entscheidung“).
Zu Punkt 4 wird von der Einrichtung eines beratenden Beirats abgesehen. Der hierfür erforderliche organisatorische und personelle Aufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den vergleichsweise geringen Fördermitteln. Die Mittel der Kulturförderung sind vom Rat beschlossen und im Haushalt entsprechend veranschlagt; ihre Vergabe fällt in das Geschäft der laufenden Verwaltung.
Zu Punkt 5 kann angeboten werden, dass der Fachdienst Kultur einmal im Jahr die Fördermittelvergaben im Kulturausschuss nicht öffentlich darlegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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132,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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197,4 kB
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