Beschlussvorlage - BV/0097/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Entgelte der städtischen Einrichtungen gemäß Entgeltordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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31.05.2005
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die zurzeit
gültige Entgeltordnung ist seit dem 01.08.2004 in Kraft.
Nach dem Ratsbeschluss von 1994 sollen die Entgelte 25 % der
Betriebskosten der städtischen Kindertagesstätten betragen. Grundlage für die
aktuelle Berechnung der Entgelte ist die betriebswirtschaftliche Analyse des
Jahres 2004.
Die Reduzierung der Platzzahlen im Vergleich zum Vorjahr
ergibt sich durch den Wegfall des Ganztagshortes im Rahmen der flächendeckenden
Einführung der Verlässlichen Grundschule.
Zu Beginn des
Kita-Jahres 2005/2006 soll ein gesonderter Beitrag für die Betreuung von unter
3-jährigen Kindern in Familiengruppen eingeführt werden. Da der
Betreuungsaufwand zum einen für Kleinkinder erheblich höher ist und zum anderen
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gruppenstärke verringert werden muss,
wird vorgeschlagen, für diese Betreuungsform einen höheren Beitrag anzusetzen.
So ist bei einer Aufnahme von 5 Kindern unter 3 Jahren in
einer Gruppe mit bisher 25 Kindern nunmehr eine maximale Belegung mit 18
Kindern möglich.
Die Beiträge für die unter Dreijährigen in der
Familiengruppe sollen aus dem Mittelwert der Entgelte für einen Krippenplatz
und einem Regelbetreuungsplatz ermittelt werden.
Die Preise für Krippenplätze können aufgrund der
verbesserten Kostensituation verringert werden.
Im Rahmen der Initiative „Familienfreundliches
Celle“ schlägt die Verwaltung außerdem vor, die Beiträge für die
Ganztagsplätze abzusenken. Wie aus der beigefügten Kostenübersicht erkennbar,
wurden für die Nachmittagsplätze bestimmte Kostengruppen herausgenommen. Die
Preisgestaltung für diese Plätze würde damit zu einer erheblichen Entlastung
voll berufstätiger Familien führen.
Die nachstehenden Preise sollen ab dem Kindergartenjahr
2005/2006 gelten:
|
Elternanteil |
2004 |
2005 |
Differenz |
|
Halbtagsplatz |
83,00 € |
85,00 € |
2% |
|
Krippe, halbtags |
105,50 € |
102,50 € |
-3% |
|
Familiengruppe halbtags unter Dreijährige |
|
94,00 € |
neu |
|
Hort, halbtags |
83,00 € |
85,00 € |
2% |
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|
|||
|
Ganztagsplatz |
166,00 € |
153,00 € |
-8% |
|
Krippe, ganztags |
211,00 € |
205,00 € |
-3% |
|
Familiengruppe, ganztags unter Dreijährige |
|
179,00 € |
neu |
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|||
|
Zusätzliche Betreuung je Stunde |
20,75 € |
21,25 € |
2% |
|
Spiel- und Bastelmaterial |
5,10 € |
5,10 € |
|
|
Mittagessen |
3,00 € |
3,00 € |
|
|
Früh-/Spätdienst |
13,00 € |
14,00 € |
8% |
Die Gesamtfinanzierung der Kindertagesstätten ergibt sich
aus der Anlage.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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58 kB
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|||
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2
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(wie Dokument)
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52 kB
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